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Korrektur Landesfamilienpass 2018

28. Juni 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Antragsberechtigte Familien im Rhein-Neckar-Kreis können den Pass und die Gutscheinkarte bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen

Kostenlos ins Technoseum oder ins Heidelberger Schloss

(zg) Mit der ganzen Familie kostenlos ins Technoseum Mannheim und ins Heidelberger Schloss oder zu einem reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, in die Stuttgarter Wilhelma oder in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn – das sind nur einige der Angebote, die Familien mit dem Landesfamilienpass wahrnehmen können. Dieser bietet in diesem Jahr wieder zahlreiche Ausflugsziele für die ganze Familie an. Mit dabei sind alle Staatlichen Schlösser und Gärten, einige Museen und die drei großen Freizeitparks im Land. Gerade die bevorstehenden Sommerferien eignen sich ja bestens für einen Ausflug.

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für 2018 bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. „Ich freue mich, dass wir wieder viele attraktive Ausflugsziele anbieten können, die Passinhaber mit ihren Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt besuchen können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Auch Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und einkommensschwächere Familien sollen die vielen spannenden Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land nutzen können. Der Landesfamilienpass bietet dafür die Möglichkeit. Ich hoffe, dass viele Familien von den Angeboten des Passes Gebrauch machen und die Zeit miteinander genießen“, so der Sozial- und Integrationsminister des Landes Baden-Württemberg, Manne Lucha.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass bereits ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.  Den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte erhalten Eltern auf Antrag bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Besondere Angebote

Das Ministerium für Soziales und Integration macht besonders auf folgende Angebote aufmerksam: Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern einen kostenfreien Eintritt – die entsprechende Gutscheinkarte ist an einem Tag im November 2018 gültig. Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart können Familien mit dem Gutschein einmalig kostenfrei besuchen. Und die beiden großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust sowie der Erlebnispark Tripsdrill, bieten Inhaberinnen und Inhabern eines Landesfamilienpasses an bestimmten Tagen im Jahr 2018 ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an, und zwar jeweils am 9. September. In diesem Jahr neu hinzugekommen ist das Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen. Hier kann man den Schwarzwald nicht nur sehen, sondern auch fühlen, riechen und schmecken. Mit dem entsprechenden Gutschein kann das Schwarzwaldhaus der Sinne kostenlos erlebt werden.

Natürlich können auch weiterhin die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei beziehungsweise  zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

Mit der Gutscheinkarte 2018 können kostenfrei besucht werden:

  • Mercedes-Benz-Museum Stuttgart
  • Porsche Museum in Stuttgart (im November)
  • Schloss Heidelberg
  • Technoseum in Mannheim
  • Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe
  • Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
  • Freilichtmuseum Beuren
  • Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach
  • Funpark Köngen (am 20. September 2018)
  • Die Staatlichen Museen: Kunsthalle Baden-Baden, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Völkerkunde Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Baden-Württemberg.

Mit der Gutscheinkarte können zu ermäßigtem Eintritt besucht werden:

  • Erlebnispark Tripsdrill (am 9. September 2018)
  • Europa-Park in Rust (am 9. September 2018)
  • Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim (vom 1. Juli bis 9. September 2018)
  • Zoologisch-botanischer Garten „Wilhelma“ in Stuttgart
  • „Blühendes Barock” in Ludwigsburg
  • Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf
  • Biosphärenzentrum Schwäbische Alb
  • Wildkatzenwelt Stromberg
  • Keltenmuseum Heuneburg
  • SENSAPOLIS Indoor-Freizeitpark Sindelfingen

Mit den sechs Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.

Partner, die bei Vorlage des Landesfamilienpasses kostenfrei Leistungen gewähren, sind unter anderem das Deutsche Literaturmuseum in Marbach am Neckar. Das Schloss „Waldburg“ in Waldburg, das Technische Museum der Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie, das Schmuckmuseum Pforzheim, das Badische Bäckereimuseum in Kraichtal, das Deutsche Zuckerbäckermuseum in Kraichtal sowie das Museum im Graf-Eberstein-Schloss in Kraichtal. Zudem gibt es Partner wie das Auto & Technikmuseum in Sinsheim oder der Histotainment Park Adventon in Osterburken, die Ermäßigungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren.

Quelle: Silke Hartmann

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