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Kosten für Roaming werden im Juni 2017 komplett abgeschafft

1. Mai 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Videos schauen am Strand, im Urlaub mit Freunden am Telefon plaudern oder Urlaubsgrüße per SMS schicken soll billiger werden. Die EU-Kommission will die Roaming-Gebühren innerhalb der EU für Handy-Telefonate, Internet-Surfen und SMS-Versand im EU-Ausland bis zum 15. Juni 2017 schrittweise abschaffen. Zum 30. April 2016 sinken die Roaming-Gebühren weiter: Ab diesem Zeitpunkt sind anstatt der bisher geltenden Gebühren-Obergrenzen für Telefonate, SMS und Surfen im EU-Ausland noch geringe Aufschläge auf den Heimattarif erlaubt.

„Die EU verspricht zwar eine Senkung der Gebühren, jedoch lohnt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Angebote genau zu prüfen und gegebenenfalls nach neuen Tarifen Ausschau zu halten. Einige Anbieter haben angekündigt, die Roaming-Gebühren bereits jetzt abzuschaffen beziehungsweise haben diese bereits abgeschafft. Diese Angebote sollen jedoch meist nur für Neukunden und bei Vertragsverlängerungen gelten“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

Zum 15. Juni 2017 schafft die EU-Kommission die Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate, Internet-Surfen und SMS-Versand im EU-Ausland offiziell ganz ab. Damit sollen die Preise im Ausland den Heimattarifen im Inland angeglichen werden. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen. „Was auf den ersten Blick nach dem Ende der Gebühren für Roaming aussieht, lässt eine Hintertür für die Anbieter offen: Ab 15. Juni 2017 entfallen in der EU die Roaming-Gebühren und es gilt der nationale Tarif – allerdings nur dann, wenn lediglich zeitweise im EU-Ausland telefoniert oder gesurft wird. Wenn Verbraucherinnen oder Verbraucher also dauerhaft oder häufig Roaming-Dienste nutzen – beispielsweise wenn sie bei einem längeren Auslandsaufenthalt den für das Heimatland abgeschlossenen Vertrag einsetzen oder wenn sie eine günstige SIM-Karte in einem anderen EU-Land kaufen, um sie zu Hause zu verwenden – sollen Ausnahmen und somit Extra-Gebühren möglich sein“, sagte der Minister.

„Grundsätzlich sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Reiseantritt bei ihrem Mobilfunkanbieter genau über die im Urlaubsland geltenden Tarife erkundigen. Lohnend kann es außerdem sein, eine günstigere Auslandsoption zu buchen. Vor allem bei Reisen außerhalb der EU ist noch immer Vorsicht geboten, da hier die größten Kostenfallen lauern“, sagte Bonde.
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„Die EU-Preisobergrenzen greifen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Sie gelten jedoch nicht in der Schweiz oder der Türkei. Daher können sich hier spezielle Tarife und eine Rückfrage beim Anbieter lohnen“, erklärte Bonde. Beim Urlaub außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in beliebten Urlaubsgebieten in Nord- oder Südamerika, Nordafrika oder in Asien, gelten die Kostengrenzen für Roaming ebenfalls nicht. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell in die Kostenfalle bei der Nutzung mobiler Endgeräte tappen. „Wer außerhalb der EU mit Tablet oder Smartphone im Netz surfen möchte, sollte sich vorab unbedingt bei seinem Anbieter erkundigen, wie viel ein übertragenes Megabyte Daten kostet und ob es spezielle Tarife für das entsprechende Reiseziel gibt“, sagte der Minister. Mehrere Euro pro Megabyte könnten schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. „Das gilt auch für Telefonate außerhalb der Europäischen Union“, so Bonde. Der Minister wies außerdem darauf hin, dass die Roaming-Grenzen nicht auf Schiffen oder in Flugzeugen gelten würden und in diesen Fällen eine Gesprächsminute ohne weiteres bis zu zehn Euro kosten könne. „Oftmals stellen spezielle Schiffsnetzbetreiber mittels Satellit ein Netz zur Verfügung. In solchen Schiffsnetzen gelten in der Regel weder die Roaming-Preisobergrenzen noch spezielle Angebote der Mobilfunkanbieter. Urlauberinnen und Urlauber sollten sich deshalb vor einer Schiffsreise genau über das Schiffsnetz und die Tarife informieren“, sagte Bonde.

„BondesRat – Ihr Verbraucherminister Alexander Bonde informiert“

Die EU-Preisobergrenzen im Überblick [(DF)

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

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