Die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden: Kinder können in der Regel bis zum Alter von 18, unter bestimmten Bedingungen bis 25 Jahren kostenlos mitversichert werden. Auch Ehepartner können bis zu einem bestimmten Einkommen kostenlos über die Versicherung des Ehegatten abgesichert werden.
„Wir stellen regelmäßig fest, dass Versicherte nicht ausreichend über die Möglichkeiten einer Familienversicherung informiert werden. Zudem versuchen Krankenkassen den Eintritt oder den Verbleib in der Familienversicherung zu erschweren“ kritisiert Dr. Julia Nill, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Obwohl beispielsweise Verdienstmöglichkeiten für Studenten klar geregelt sind, erschweren Krankenkassen den Verbleib in der Familienversicherung.
Verbraucher, die Fragen zur Familienversicherung haben oder denen der Zugang zu dieser Versicherung erschwert wird, können sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Diese informiert und berät zu diesem und zu allen Themen rund um Gesundheit unter 0900-1-77 44 47 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen sind höhere Preise möglich) jeweils mittwochs von 15 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.