Patientenverfügung / Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht / Sorgerechtsverfügung
06. Februar 19.30 Uhr bei World of Business, Hauptstr. 81/Carl-Baer-Passage, 74889 Sinsheim, Tel.: +49 (0) 7261 / 6579-79, E-Mail: [email protected], um Anmeldung wird gebeten
(zg) Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.
*Besteht automatische Vertretungsmöglichkeit?*
Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
*Betreuungsverfügung*
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.
*> Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson.*
*Patientenverfügung*
Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.
Nutzen Sie unseren Service, um Ihre Vorstellungen zu formulieren.
*> Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.*
*Vorsorgevollmacht*
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind — und zwar in allen Lebensbereichen.
*> Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.*
*Unternehmervollmacht*
Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Ihren Geschäftspartnern sowie Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca.
70% der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. zehn Prozent der Unternehmer durch Vorsorgevollmachten für den Ausfall des »Chefs« vorgesorgt.
*> Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem. *
*Sorgerechtsverfügung*
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Und nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern oft noch kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib, und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.
*> Sorgen Sie für das Wohl Ihrer Kinder vor.*