Finanzen, ÖPNV und Abfallwirtschaft auf der Tagesordnung
(zg) Zur Kreistagssitzung des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, 16. Dezember 2014 ab 14 Uhr in der Schindwaldhalle, Schindwaldstraße in Sinsheim-Steinsfurt lädt Landrat Stefan Dallinger die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner herzlich ein. Im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Jahres stehen die Finanzen und die Abfallwirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Außerdem beschließen die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Anerkennung der Schlussrechnung für die Erweiterung des Zentrums berufsbildender Schulen in Schwetzingen mit Gesamtkosten in Höhe von 6.981.694,73 Euro. Weiterhin bittet der Landrat die Mitglieder des Kreistags, einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2,8 Millionen Euro im Rahmen der Sonderumlage an den Zweckverband Rhein-Neckar zuzustimmen, die für die Elektrifizierung der Elsenz- und Schwarzbachtalbahn erforderlich ist.
Traditionell wird in der Dezember-Sitzung der Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Das gesamte Haushaltsplanvolumen beträgt im Jahr 2015 etwa 648,2 Millionen Euro, von denen rund 580 Millionen Euro auf den Kernhaushalt des Rhein-Neckar-Kreises, rund 68 Millionen Euro auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis sowie 282.000 Euro auf den Haushalt der Freiherr von Ulner´schen Stiftung entfallen. Als ordentliches Ergebnis sind im Kernhaushalt 14,9 Millionen Euro veranschlagt. Der Hebesatz der Kreisumlage, die eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente des Kreises darstellt und auf Basis der Steuerkraftsumme von den Städten und Gemeinden erhoben wird, soll gemäß dem Beschlussvorschlag mit 30 Prozentpunkten unverändert bleiben.
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Das Gremium entscheidet unter anderem über die Vereinbarung eines Unternehmerentgeltes mit der AVR Kommunal GmbH in Form eines Selbstkostenfestpreises für die allgemeine Abfallwirtschaft. Dieses regelt die Finanzierung des Unternehmens im Hinblick auf die vom Rhein-Neckar-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus beraten und beschließen die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2015. Die wesentlichen Änderungen umfassen dabei eine angepasste Mindestpauschale für „Brennende Abfälle“, Verbesserungen bei der Abholung von Grünschnitt sowie die neu aufgenommene Möglichkeit, bei einer Rastanlage Halbunterflurbehälter zu leeren. Für diese Leerung wird künftig auch eine Gebühr fällig.
Über organisatorische Änderungen entscheidet der Kreistag bei der AVR Ver- und Entsorgungs-GmbH, die in „AVR UmweltService GmbH“ umbenannt werden soll und künftig zusätzlich die Geschäftsführung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar übernimmt. Vor diesem Hintergrund muss auch der Gesellschaftsvertrag abgeändert werden. Zudem bittet der Landrat die Kreisrätinnen und Kreisräte um Zustimmung zum Erwerb von weiteren 25 Prozent der Geschäftsanteile an der Solarpark Lobbach 1 GmbH & Co. KG durch die AVR Energie GmbH.
Quelle: Rhein-Neckar-Kreis