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Kreistagssitzung am 10. Dezember in Sinsheim-Steinsfurt

9. Dezember 2013 | Das Neueste, Politik

Finanzen und Abfallwirtschaft auf der Tagesordnung

Die Finanzen des Rhein-Neckar-Kreises stehen im Mittelpunkt der öffentlichen Kreistagssitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner am Dienstag, 10. Dezember 2013, ab 14 Uhr in die Schindwaldhalle, Schindwaldstraße in Sinsheim-Steinsfurt herzlich einlädt. Nach der Verpflichtung eines neuen Mitglieds des Kreistags bittet der Landrat die Kreisrätinnen und Kreisräte, den Beteiligungsberichtes 2012 zur Kenntnis zu nehmen und der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zuzustimmen. Ebenfalls wird das Gremium gebeten, die Einführung einer neuen Schulart an der Albert-Schweizer-Schule in Sinsheim zu beschließen. Zudem werden die Kreisrätinnen und Kreisräte die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege beschließen und sich mit Personalangelegenheiten innerhalb des Landratsamtes beschäftigen.

Bereits im Oktober 2013 rückte für Kreisrat Dr. Lars Castellucci (SPD) Dr. Brigitte Martens-Aly (SPD) aus Wiesloch in den Kreistag nach. Da die neue Kreisrätin in der letzten Kreistagsitzung am 22. Oktober 2013 in Malsch verhindert war, wird diese in der Sitzung in Sinsheim-Steinsfurt als neues Kreistagsmitglied verpflichtet.

Weiter werden die Kreisrätinnen und Kreisräte gebeten, der Einrichtung einer dreijährigen Fachschule für Sozialpädagogik, Berufskolleg, Teilzeit (3 BKSP.T) an der Albert-Schweitzer-Schule Sinsheim rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2013/2014 zuzustimmen. Diese Ausbildungsform ermöglicht es auch einem Personenkreis, der noch durch andere Verpflichtungen gebunden ist, die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zu absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam mit denen der bereits vom Kreistag genehmigten dreijährigen praxisintegrierten Form (PiA) beschult.

Landrat Stefan Dallinger bittet die Kreisrätinnen und Kreisräte,  den Beteiligungsberichtes 2012 des Rhein-Neckar-Kreises zur Kenntnis zu nehmen. Er stellt den zuständigen Gremien die notwendigen Informationen zur Steuerung zur Verfügung und enthält alle wesentlichen Grundlagen und Entwicklungen der Unternehmen, an denen der Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2012 beteiligt war.

Traditionell befassen sich die Mitglieder des Kreistags in der Dezember-Sitzung mit dem Haushaltsplanentwurf. Dieser umfasst für das Jahr 2014 ein Gesamtvolumen von etwa 579 Millionen Euro, von denen rund 530 Millionen Euro auf den Kernhaushalt, 49 Millionen Euro auf den Eigenbetrieb Bau und Vermögen sowie 0,3 Millionen Euro auf die Freiherr von Ullner´sche Stiftung entfallen. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden den Kreishaushalt und den Haushaltsplan der Freiherr von Ulner´schen Stiftung verabschieden sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen des Rhein-Neckar-Kreises feststellen.

Der Rhein-Neckar-Kreis wird zudem das Kreisumlageaufkommen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Kommunen auf das erforderliche Maß begrenzen. Die Kreisumlage ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente des Rhein-Neckar-Kreises. Sie wird auf der Basis eines Hebesatzes auf die Steuerkraftsummen der Gemeinden von diesen erhoben. Um die Gemeinden des Kreises finanziell zu entlasten, schlägt Landrat Stefan Dallinger den Kreisrätinnen und Kreisräten vor, die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 um 0,5 Prozentpunkte auf 30 Prozent zu senken.

Die Erfüllung von Leistungen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger gehört zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei ist grundsätzlich die Notwendigkeit anerkannt, dass die öffentliche Hand die besonderen Kosten einer von öffentlichen oder privaten Unternehmen erfüllten Gemeinwohlverpflichtung ganz oder teilweise trägt, wenn die Aufgabe nicht mehr zu tragbaren und wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen erfüllt werden kann. Das europäische Beihilferecht, als Bestandteil des europäischen Wettbewerbsrechtes, schreibt dabei strenge Regelungen vor. Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, müssen aufgrund eines sogenannten „Betrauungsaktes“ tätig werden, damit eine Beihilfe zulässig ist. Landrat Stefan Dallinger wird die Kreisrätinnen und Kreisräte aus diesem Grund bitten, der Änderung des Betrauungsaktes der GRN gGmbH sowie dem Betrauungsakt der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH zuzustimmen. Auf diese Weise kann die aktuelle Rechtslage im Rhein-Neckar-Kreis umgesetzt werden.

In der Sitzung werden die Kreisrätinnen und Kreisräte ebenfalls über die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung diskutieren und beschließen. Der Rhein-Neckar-Kreis verfügt über ein modernes und zukunftsorientiertes Abfallwirtschaftssystem, das sich den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen muss. Neben redaktionellen Verbesserungen sowie Anpassungen an gesetzliche Regelungen, lässt sich nicht vermeiden, dass in bestimmten Bereichen künftig zusätzliche Gebühren erhoben werden. Die Gebührenstruktur soll grundsätzlich auch für das Jahr 2014 beibehalten werden. Für den Austausch von Behältern auf eigenen Wunsch der Anschlusspflichtigen und für die Stornierung von Aufträgen zu angebotenen Zusatzleistungen werden ab 2014 allerdings Gebühren erhoben. Der Landrat bittet die Mitglieder zudem um Zustimmung zur Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2014.

Bisher vollzog sich im Rhein-Neckar-Kreis ist verwaltungsmäßige Abwicklung der Kindertagespflege in zwei Schritten. Von den Eltern hat das Kreisjugendamt auf der Grundlage einer Kostenbeitragstabelle, die sich an der Betreuungszeit und am Einkommen der Eltern orientiert, einen Kostenbeitrag erhoben. Den Tagespflegepersonen hat das Kreisjugendamt entsprechend der geleisteten Betreuungsstunden eine Geldleistung gewährt. Da es monatlich unterschiedliche Betreuungszeiten gab, haben die Jugendämter landesweit eine Spitzabrechnung vorgenommen, die sehr zeitaufwendig ist und oft dazu führte, dass die Geldleistungen nicht zeitnah an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werden konnten. Aus diesem Grund haben die Kommunalen Landesverbände und der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Empfehlungen erarbeitet, das Erhebungssystem der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege dahingehend zu vereinfachen, dass der durchschnittliche Betreuungsbedarf für einen Monat ermittelt und anschließend die laufende Geldleistung der Kostenbeteiligung für ein Jahr festgesetzt wird. Die Auszahlung der Geldleistung kann damit monatlich im Voraus in einem automatischen Verfahren abgewickelt werden. Hierzu ist die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Rhein-Neckar-Kreis erforderlich. Landrat Stefan Dallinger bittet die Mitglieder des Kreistags, diese Satzungsänderung zu beschließen und damit ein Stück zur Entbürokratisierung in diesem Bereich beizutragen.

Ebenso sollen die Kreisrätinnen und Kreisräte der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kefalonia im Rahmen des deutsch-griechischen Wissenstransfers zustimmen. Ziel dieses Zusammenwirkens soll es sein, gemeinsam zu einem neuen und nachhaltigen Wachstum in Griechenland beizutragen. Die Idee hierzu entstand durch eine Anfrage des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der gleichzeitig auch Beauftragter der Bundeskanzlerin für die Deutsch-Griechische Versammlung ist. Nach ersten persönlichen Kontakten im April 2013 erarbeiteten die Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises zusammen mit Vertreten der Stadt Weinheim und der Delegation aus Kefalonia die Themenfelder Tourismus und Besuchermaximierung, Agrarprodukte und Agrartourismus, Kultur und Bildung für die künftige Zusammenarbeit. 19 konkrete Projekte und Maßnahmen legten die Vertreter aus dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Weinheim bei einem Besuch in Griechenland im September 2013 fest, die es nun von der Kreis- und Stadtverwaltung, der GRN gGmbH und den beruflichen Schulen des Kreises zu begleiten gilt.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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