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Kreistagssitzung am 15. Dezember 2015 in Steinsfurt

13. Dezember 2015 | Das Neueste, Politik

Finanzen, Regionale Schulentwicklung und Abfallwirtschaft auf der Tagesordnung

(zg) Zur Kreistagssitzung des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, 15. Dezember 2015 ab 14 Uhr in der Schindwaldhalle, Schindwaldstraße in Sinsheim-Steinsfurt lädt Landrat Stefan Dallinger die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner herzlich ein. Im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Jahres stehen die Finanzen, die Regionale Schulentwickung und die Abfallwirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Außerdem beschließen die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses, dem nach dem Sozialgesetzbuch VIII neben Kreisrätinnen und Kreisräten Vertreter der Jugendverbände und der Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, Vertreter der Kirchen, der Polizei und weiterer staatlicher Einrichtungen angehören. Das Polizeipräsidium Mannheim wird aufgrund personeller Veränderungen künftig zwei Mitarbeiter als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden. Zudem trifft der Kreistag zwei personelle Entscheidungen: der bisherige Betriebsleiter des Eigenbetriebs Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis wird für weitere acht Jahre bestellt und die Stelle des Sozialdezernenten wird zum 1. Mai 2016 neu besetzt, weil der bisherige Stelleninhaber in Ruhestand geht.

Anzeige SwopperDen Kreisrätinnen und Kreisräten sollen die Sitzungsunterlagen künftig papierlos bereitgestellt werden. Über eine eigens dafür eingeführte App sind die Dokumente digital auf Tablets abrufbar. Dieser mobile Sitzungsdienst sorgt nicht nur für einen komfortablen Zugriff mit umfangreicher Recherchemöglichkeit, er hilft auch Porto- und Druckkosten zu sparen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. In diesem Zusammenhang bittet Landrat Stefan Dallinger die Mitglieder des Kreistags der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zuzustimmen. Diese Satzung muss geändert werden, weil im Rahmen der Einführung der digitalen Kreistagsarbeit künftig den Kreisrätinnen und Kreisräte eine zusätzliche pauschale Aufwandsentschädigung für eventuelle Druckkosten in Höhe von 10 Euro monatlich gewährt werden soll.

Um die Attraktivität der beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises zu steigern und stets den neuen Anforderungen anzupassen, sollen mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 folgende neue Schularten eingerichtet werden: an der Hans-Freudenberg-Schule Weinheim eine einjährige Berufsfachschule für Metalltechnik sowie an der Helen-Keller-Schule Weinheim eine zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen: Erziehung – Weiterbildung mit Schwerpunkt Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Teilzeit. Um Schülerinnen und Schülern digitales Lernen zu ermöglichen, soll außerdem in einem Schulversuch der Einsatz von Tablets an den beruflichen Schulen des Kreises erprobt werden. Des Weiteren beraten die Kreisrätinnen und Kreisräte darüber, jungen Flüchtlingen einen besseren Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zu ermöglichen. Bereits heute wird an gewerblichen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen in einem Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt im Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) unterrichtet. An der Theodor-Frey-Schule Eberbach, der Ehrhart-Schott-Schule Schwetzingen, der Albert-Schweitzer- und der Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim, der Hans-Freudenberg-Schule in Weinheim sowie der Hubert-Sternberg- und der Louise-Otto-Peters-Schule in Wiesloch bestehen bereits 11 solcher Klassen. Auch an den kaufmännischen Schulen sollen nun VABO-Klassen als Schulversuch eingerichtet werden.

Seit 2012 bietet der Rhein-Neckar-Kreis seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Biomüll über die gebührenfreie BioEnergieTonne getrennt zu sammeln sowie Grünschnitt gebührenfrei an den AVR-Anlagen abzugeben. Dieser Stoffstrom wird nun künftig von der neuen AVR BioTerra GmbH & Co. KG verwertet, mit der der Rhein-Neckar-Kreis einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Der Betrauungszeitraum soll nun von 10 auf 25 Jahre verlängert werden, weshalb der Kooperationsvertrag angepasst werden muss.

Der Kreistag hat über die Vereinbarung eines Unternehmerentgeltes mit der AVR Kommunal GmbH in Form eines Selbstkostenfestpreises für die allgemeine Abfallwirtschaft und für die Deponie Wiesloch zu entscheiden. Diese regelt die Finanzierung des Unternehmens im Hinblick auf die vom Rhein-Neckar-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus beraten und beschließen die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und die Kalkulation der Abfallgebühren. Das moderne, zukunftsfähige Abfallwirtschaftssystem und die Gebührenstruktur werden auch in den kommenden drei Jahren beibehalten. Gebührenerhöhungen ergeben sich lediglich bei der Leerung von Halbunterflurbehältern sowie beim Vollservice (Transport und Bereitstellung von Abfallbehältern). Nicht mehr angeboten werden ab 2016 aufgrund mangelnder Nachfrage Großraumbehälter mit einem Fassungsvermögen von 20 cbm. Unter anderem um Schrottdiebstahl einzudämmen, sollen außerdem die Abholtermine vorher schriftlich angekündigt werden. Eine weitere Änderung ergibt sich bei der Grünschnitt-Abholung, die als Sonderleistung ab 2016 auch von unbewohnten Grundstücken und im Vollservice möglich ist.

Traditionell wird in der Dezember-Sitzung der Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Das gesamte Haushaltsplanvolumen beträgt im Jahr 2016 rund 722,5 Millionen Euro, von denen rund 655 Millionen Euro auf den Kernhaushalt des Rhein-Neckar-Kreises, rund 67 Millionen Euro auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis sowie 282.850 Euro auf den Haushalt der Freiherr von Ulner´schen Stiftung entfallen. Dass Hebesatz der Kreisumlage von 30 auf 29,5 Prozentpunkte der Steuerkraftsumme der Gemeinden gesenkt werden soll, ist die wichtigste Nachricht für die Kommunen. Hierfür hat sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung ausgesprochen. Die Senkung der Kreisumlage – eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente des Kreises – führt zu Mindererträgen in Höhe von 4.372.100 Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, die durch Kreditaufnahmen ausgeglichen werden müssen.

Die Dokumente zur Sitzung können Sie hier abrufen:

Sitzungsvorlagen<http://93.122.78.25/sdnet/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MkyHawGWr8Uu4Xi3Mi5GJ>

Quelle: Silke Hartmann

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