(zg) Am Sonntag, 26. Mai 2019 wird der 10. Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises gewählt. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hierzu in 16 Wahlkreise eingeteilt. 88 Kreisrätinnen und Kreisräte sind nominell zu wählen; mit Ausgleichssitzen ist zu rechnen. Vorsitzender des Kreiswahlausschusses ist Landrat Stefan Dallinger.
Das für die Kreistagswahl zuständige Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat heute, Freitag, 8. Februar 2019, die Kreistagswahl 2019 auf der Homepage des Kreises öffentlich bekanntgemacht. Ab morgen, Samstag, 9. Februar 2019, können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kommunalrechtsamt, Kurfürsten-Anlage 38 – 40, 69115 Heidelberg, die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen schriftlich eingereicht werden. Spätestens am 28. März 2019, 18 Uhr, müssen die Wahlvorschläge dem Kommunalrechtsamt vorliegen.
Der Kreistag wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt. Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht ist auf 16 Jahre abgesenkt worden. Damit erhalten 16- und 17-jährige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner zum zweiten Mal – nach der Kommunalwahl 2014 – das Recht, Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen, soweit sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen. Für das passive Wahlrecht, also für die Frage, wer als Bewerberin oder als Bewerber auf einem Wahlvorschlag kandidieren kann, bleibt es beim Mindestalter von 18 Jahren.
Wahlberechtigt und auch wählbar sind im Übrigen diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union beisitzen (Unionsbürger) und seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen.
Der Weg in den Kreistag führt üblicherweise über Parteien und Wählervereinigungen, die in einem demokratischen Verfahren die Bewerberinnen und Bewerber nominieren. Der Rhein-Neckar-Kreis ist zur Durchführung der Wahl in 16 Wahlkreise eingeteilt. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Es gibt die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Die Stimmenzahl der Wahlkreise ist innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises entsprechend der jeweils zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte unterschiedlich.
Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie die Wahlkreiseinteilung des Rhein-Neckar-Kreises gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen
Quelle: Silke Hartmann