Die LBS Baden-Württemberg hatte im Dezember angekündigt, dass sie Bausparverträge, die schon mindestens 10 Jahre zuteilungsreif sind, am 13. Februar 2015 kündigen würde. Die Bausparkasse BHW hat bereits Kündigungen zum 1. Juli 2015 ausgesprochen, die Bausparkasse Wüstenrot zum 24. Juli 2015. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihre Ansprüche zu prüfen und stellt einen Musterbrief zur Verfügung, um Widerspruch gegen die Kündigung zu erklären.
Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. „Jahrzehntelang haben die Bausparkassen von billigen Bauspareinlagen profitiert. Jetzt, da die Rechnung nicht mehr aufgeht, kündigen sie die Verträge“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Verhalten der Bausparkassen. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14). „Nach unserer Auffassung zieht die Begründung des Gerichts nicht. Betroffene sollten ihre rechtlichen Ansprüche prüfen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen“, so Nauhauser. Die Verbraucherzentrale hat eine rechtliche Einschätzung zu aktuellen Kündigungen mit Informationen zum weiteren Vorgehen und einen Musterbrief für Verbraucher auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.vz-bw.de/bausparkassen
Aktuelle Überlegungen, den Bausparkassen nachträglich per Gesetz ein Kündigungsrecht einzuräumen, kritisiert die Verbraucherzentrale: „Eine solche Schützenhilfe des Gesetzgebers würde dem Bausparen vollständig den Boden entziehen“, sagt Nauhauser.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.