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Lärmaktionsplan: Wird ganz Angelbachtal zur 30er-Zone?

8. April 2025 | Allgemeines, Angelbachtal, Leitartikel

Foto: KI generiert

Lärmaktionsplan sieht flächendeckend Tempo 30 in Angelbachtal vor

Der Gemeinderat von Angelbachtal hat in seiner Sitzung am Montag mit einer Enthaltung die Offenlage des überarbeiteten Lärmaktionsplans beschlossen. Damit wird die Öffentlichkeit formell in das Verfahren eingebunden. Ziel des Plans ist eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 im gesamten Ortsgebiet.

Hintergrund der Maßnahmen

Derzeit gilt Tempo 30 nur abschnittsweise auf den Bundes- und Landesstraßen im Gemeindegebiet. In benachbarten Kommunen wurde die Ausweitung der Tempo-30-Zonen bereits in den vergangenen Monaten umgesetzt. In Angelbachtal erfolgte die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung jedoch erst ab 2022, da zuvor umfangreiche Baumaßnahmen auf den Hauptverkehrsstraßen durchgeführt worden waren. Grundlage der Fortschreibung waren Verkehrszählungen und Lärmberechnungen für alle Gebäude an den Durchgangsstraßen. Diese Untersuchungen wurden vom Ingenieurbüro Köhler und Leutwein vorgenommen.

Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse

Neben den ermittelten Lärmwerten wurden auch die gemeldeten Einwohnerzahlen der betroffenen Haushalte berücksichtigt. Aus diesen Daten entstand eine sogenannte Betroffenheitsanalyse. Verkehrsplaner Frank Rogner erläuterte, dass 29 Prozent der Bevölkerung hohen Lärmimmissionen von über 55 Dezibel ausgesetzt seien, während 15 Prozent sogar gesundheitsschädigende Lärmwerte über 65 Dezibel betreffen.

Tempo 30 als langfristiges Ziel

Bürgermeister Frank Werner erinnerte daran, dass der Gemeinderat bereits im Jahr 2014 einen Grundsatzbeschluss zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 gefasst hatte. Im damaligen Lärmaktionsplan wurden jedoch nur einzelne Bereiche von den Verkehrsbehörden genehmigt. Laut Verkehrsplaner Rogner haben sich in den vergangenen zehn Jahren die rechtlichen Vorgaben geändert. Eine weitere Reduzierung auf 20 km/h, wie sie Gemeinderat Frank Reinbold (Freie Wähler) für die Eichtersheimer Hauptstraße vorschlug, sei jedoch kaum realisierbar.

Konkret geplante Maßnahmen

Der überarbeitete Plan sieht eine Ausweitung der Tempo-30-Zonen insbesondere auf der Hauptstraße entlang der Schlossparkmauer, der Bruchsaler Straße, der Schlossstraße, der Karlstraße und im restlichen Bereich der Wilhelmstraße bis zum Industriegebiet vor. Für die Ortseinfahrt der B292 von Östringen wird eine Temporeduzierung auf 50 km/h ab Beginn der Bebauung vorgeschlagen. Ob diese Maßnahmen von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Regierungspräsidium, genehmigt werden, bleibt offen. Bürgermeister Werner betonte, dass dabei die Funktion der Bundesstraßen für den überörtlichen Verkehr zu berücksichtigen sei.

Ratsmitglieder äußern sich zum Plan

Im Gemeinderat wurde der Vorschlag mehrheitlich unterstützt. Anne Gmelin (Freie Wähler) bezeichnete ihn als „wichtiges Zeichen“ und lobte, dass keine Unterscheidung zwischen Tag- und Nachtzeiten vorgesehen ist, was der Sicherheit von Fußgängern zugutekomme. Jürgen Lutz (Freie Wähler) kritisierte, dass in der Karlstraße und Wilhelmstraße die Temporeduktion nicht direkt am Ortsschild beginne, bezeichnete den Gesamtplan jedoch als „großen Wurf“. Christoph Haag (Bunte Liste) thematisierte den starken Lkw-Verkehr und stellte die Wirksamkeit lärmmindernden Asphalts infrage. Planer Rogner schlug vor, den Schwerverkehr durch eine Beschilderung ab dem Ortsende von Östringen über Mühlhausen zur B39 umzuleiten. Diese Maßnahme soll in den Plan aufgenommen werden. Verbesserungen durch lärmmindernden Asphalt seien laut Rogner begrenzt, effektiver sei die Sanierung beschädigter Straßenbeläge.

Nächste Schritte im Verfahren

Auch von der Jungen Liste kam Zustimmung. Elisabeth Olesch befürwortete das Schließen bestehender Lücken bei der Temporeduzierung. Mit einer Enthaltung wurde die Offenlage des Lärmaktionsplans beschlossen. In diesem Verfahrensschritt können sich Bürgerinnen und Bürger äußern. Der Gemeinderat muss die eingehenden Stellungnahmen sowie die der beteiligten Behörden vor dem endgültigen Beschluss des Lärmaktionsplans berücksichtigen.

Quelle: Gemeinde Angelbachtal

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