Dr. Albrecht Schütte MdL: „Einrichtung des kommunalen Sanierungsfonds ein voller Erfolg.“
„Es war eine größere Auseinandersetzung 2016, als es um die kommunalen Finanzen ging“, erinnert sich der Sinsheimer Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte. Mit Nachdruck und auch etwas Glück sei es in der Auseinandersetzung mit dem Finanzministerium gelungen, einen kommunalen Sanierungsfonds aufzulegen, berichtet das Mitglied im Finanzausschuss. 10% aller damals noch nicht erwarteten Steuereinnahmen von 2017 bis 2019 seien in diesen Fonds geflossen. In der Summe knapp 600 Mio. €. 80%, also eine runde halbe Milliarde Euro, würden genutzt, um die kommunale Schulsanierung zu unterstützen.
Zudem befänden sich viele Brücken in kommunaler Baulast in einem maroden Zustand und bedürften dringend einer Instandsetzung, so Schütte. Daher unterstütze das Land die Landkreise und Kommunen bei der Sanierung mit den restlichen 20%. Damit stünden insgesamt rund 119,1 Millionen Euro zur Verfügung, wovon rund die Hälfte im Jahr 2019 den Landkreisen und Gemeinden zur Unterstützung zukomme.
Dazu Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL: „Das Förderprogramm ist notwendig und erfolgreich. Die kommunale Resonanz ist groß. Nach dem im Jahr 2018 bereits 181 Projekte gefördert und damit Gesamtinvestitionen von rund 115 Millionen Euro angestoßen wurden, wird die Zahl der Vorhaben im Jahr 2019 nochmals deutlich übertroffen.“ Schütte ergänzt: „Solch einen kommunalen Sanierungsfonds gab es noch nie.“ Besonders freue ihn, dass bei der aktuellen Tranche auch die Städte Sinsheim und Eberbach profitierten. So gingen 80 000 Euro an die Große Kreisstadt zur Unterstützung des Ersatzneubaus der Brücke über die Elsenz im Bereich der Mühlstraße in Sinsheim-Reihen und Eberbach erhalte 119 500 Euro für den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke „Untere Talstraße“ bei Gesamtkosten von 336 240 Euro.
„In den Haushaltsberatungen beraten wir aktuell noch, wie wir die Schulsanierungen auch zukünftig unterstützen können. Bei der Brückensanierung sind wir da weiter.“ Im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sei die Förderung der Ertüchtigung kommunaler Brücken ab 2020 dauerhaft verankert worden. Einziger Wehmutstropfen: Die reine Sanierung von kommunalen Brücken ohne Ertüchtigung werde wohl auf Wunsch des Verkehrsministeriums nicht mehr gefördert.
Quelle: Christine Nahrgang