Jetzt bei der Gemeinde beantragen!
Ab sofort können Sie bei Ihrer jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte persönlich oder bei einzelnen Behörden auch elektronisch beantragen.
Der Landesfamilienpass bietet viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld. Inhaber des Passes können in diesem Jahr zahlreiche attraktive Angebote mit ihren Familien wahrnehmen. Geboten wird ein breit gefächertes und abwechslungsreiches Freizeitangebot für einkommensschwächere Familien.
Antragsberechtigt sind folgende Familien mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg:
* Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben.
* Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in einem Haushalt leben.
* Familien mit einem schwerbehinderten Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
* Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in einem Haushalt leben oder
* Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben.
Um den Landesfamilienpass zu beantragen brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und einen Kindergeldberechtigungsnachweis. Bei Kindern mit Behinderungen benötigen Sie zusätzlich den Schwerbehindertenausweis, bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug einen Leistungsbescheid. Asylbewerber brauchen einen Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument um den Familienpass zu erhalten.
Weitere Informationen zu den Ausflugszielen, die Sie mit dem Familienpass besuchen können, finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de<http://www.baden-wuerttemberg.de>.
Quelle: Silke Hartmann