(zg) Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seine Dienststellen sind zwischen Weihnachten und Neujahr (27. – 30. Dezember) zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet. Geschlossen bleiben die Kreisbehörden nur an den gesetzlichen Feiertagen. Auch wer „zwischen den Jahren“ noch dringende Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten zu erledigen hat, steht bei den Dienststellen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch nicht vor verschlossenen Türen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird allerdings eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen: Online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine<http://www.rhein-neckar-kreis.de/termine> oder telefonisch unter der Behördennummer 115.