BADS appelliert eindringlich an Koalitionsparteien
(zg) Mit großer Sorge verfolgt der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ( die in den anstehenden Koalitionsgesprächen diskutierte Legalisierung von Cannabis. In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der verhandelnden Parteien der Ampelkoalition, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP warnt der Präsident des BADS, Helmut Trentmann, davor, die Auswirkungen von
Cannabis auf die Verkehrssicherheit nicht gebührend zu berücksichtigen.
„ Für die Sicherheit der Allgemeinheit im Straßenverkehr ist es maßgebend, dass jeder Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug ohne vorherige Einnahme von Drogen und Alkohol führt. So wie wir im Straßenverkehr jegliche Beeinflussung durch alkoholische Getränke ablehnen also 0,0 Promille fordern muss dies auch beim Cannabiskonsum gelten.
Trentmann verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf Erfahrungen der Polizei in europäischen Ländern, die insbesondere auch bei Kontrollen von E Scootern ergeben, dass der Anteil von Drogen im Straßenverkehr exponentiell zunimmt. Hier zeigt sich eine f ü r die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer steigende Bedrohung, die von der Politik nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf so der BADS Präsident weiter.
Helmut Trentmann wiederholte im Blick auf das seit 2017 legalisierte sogenannte Medizinalcannabis, dass es unter den Aspekten der Verkehrssicherheit auch kein Privileg für Cannabis als Medizin geben dürfe. Wir sind deshalb auch weiterhin dafür, die sogenannte Medikamentenklausel im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes zu streichen.
Die vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und anderen Organisationen bisher geleistete Präventionsarbeit zur Verkehrssicherheit habe in den vergangenen Jahren zu einem signifikanten Rückgang von Verkehrsunfällen insbesondere bei denen mit Todesfolge geführt. Durch die Legalisierung von Cannabis würde diese positive Entwicklung gef ä hrdet. Der BADS fordert deshalb weiterhin ein ausnahmslos absolutes Drogenverbot im Straßenverkehr, das auch Cannabis einschließt.“
Quelle: Ina Troebelsberger