MdB Dr. Harbarth in seinem Amt als Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss bestätigt
(zg) Schöner Erfolg für den Rhein-Neckar-Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Harbarth (CDU): Mit 98 Prozent der Stimmen wurde der 42-jährige Rechtsanwalt in seinem Amt als Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss in dieser Woche bestätigt.
Nach Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erfolgt die Wahl für Ämter in der Fraktion zu Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages für ein Jahr, dann für den Rest der Wahlperiode (Nr. 3 Satz 1 der Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU
für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages).
„Ich bedanke mich herzlich bei meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen für das Vertrauen und die Unterstützung. Seit Ende Januar 2014 bin ich für unsere Fraktion als Obmann im Bereich Recht und Verbraucherschutz tätig, eine Aufgabe, die ich gerne übernehme“, so Harbarth.
Ein aktuelles, in den Medien kontrovers diskutiertes Thema ist die beabsichtigte Verschärfung des Sexualstrafrechts. Harbarth als Mitglied des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses bezieht hier klar Stellung: „Die Kinder und Jugendichen liegen uns am Herzen, sie gilt es zu schützen. Wir müssen entschieden gegen Sexualstraftäter vorgehen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Kinderpornographie.“
Am heutigen Donnerstag, 25. September 2014 fand im Bundestag die erste Lesung zu einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung des Sexualstrafrechts statt, am 13. Oktober 2014 gibt es dazu im Bundestag eine Sachverständigenanhörung.
Quelle: Matthias Busse
Foto: Chaperon