Erstmals mehr als 10 000 Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen aus dem Ausland in Baden-Württemberg
Im Jahr 2019 wurden in Baden-Württemberg 10 307 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bearbeitet, und damit fast 12 % mehr als im Vorjahr. Dies ergab die Auswertung des Statistischen Landesamts zur Anerkennungsstatistik.
Von den 9 326 abgeschlossenen Verfahren wurden 4 986 Anträge und somit 53,5 % als vollständig gleichwertig anerkannt.
Dies bedeutet, dass die Antragstellenden von reglementierten Berufen, die sich zumeist in den Berufen des Gesundheitswesens bzw. bei erzieherischen und lehrenden Berufen finden, nunmehr zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt sind. Antragstellende von nicht reglementierten Berufen, die ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden können, können nach der Anerkennung mit größeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt rechnen. Dies gilt insbesondere für alle Ausbildungsberufe im dualen System.
Bei weiteren 3 356 Anträgen (36 %) erfolgte ein Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. In solchen Fällen müssen die Antragstellenden einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung absolvieren, damit die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Als teilweise gleichwertig bzw. mit beschränktem Berufszugang wurden 503 Verfahren angesehen. Negativ beschieden wurden nur 5,2 % aller Anträge (481 Verfahren).
Der Verfahrensanstieg ist zum überwiegenden Teil auf den Zuwachs bei den medizinischen Gesundheitsberufen zurückzuführen. Wurden im Jahr 2018 in dieser Berufshauptgruppe erst 5 519 Anerkennungsverfahren registriert, so waren dies im Jahr 2019 bereits 6 382 Anerkennungsverfahren. Insgesamt betrachtet machten die medizinischen Gesundheitsberufe einen Anteil von fast 62 % aller Anerkennungsverfahren aus.
Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren bezogen sich auf Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw.
-pfleger mit 3 760 Verfahren. Zwei Drittel aller Antragstellenden absolvierten ihre Ausbildung in einem der westlichen Balkanstaaten; die meisten von ihnen in Albanien (1 050 Verfahren). Dahinter folgten Antragstellende, die ihre Ausbildung auf den Philippinen abgeschlossen hatten und deren Zahl sich gegenüber dem Vorjahr fast verdreifachte (von 248 Anerkennungsverfahren im Jahr 2018 auf 702 im Jahr 2019).
An zweiter Stelle mit 1 471 Verfahren befanden sich Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten (Erteilung der Approbation). Hier war die Verteilung nach Ausbildungsstaaten weitaus differenzierter. Die am stärksten besetzten Ausbildungsstaaten waren Syrien (173 Verfahren), Rumänien (95 Verfahren) und Ungarn (94 Verfahren).
Die meisten Anerkennungsverfahren werden von Frauen beantragt: 63 % aller Antragstellenden sind weiblich.
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Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg