Das Landärzteprogramm von Gesundheitsministerin Katrin Altpeter erweist sich als außerordentlich erfolgreich. Zur Begründung verwies die Ministerin im Vorfeld des Hausärztekongresses in Stuttgart auf die große Nachfrage nach dem Programm. Seit seinem Start im letzten Sommer hat das Sozialministerium nach den Worten der Ministerin bereits 15 Förderanträge von Ärztinnen und Ärzten mit einer Gesamtsumme von 315.000 Euro bewilligt. Zudem lägen jetzt schon weitere Anträge und Anfragen aus über 20 Landkreisen vor. „Wir wollen die ambulante medizinische Versorgung der Menschen auch in ländlichen Regionen sicherstellen und unterstützen deshalb Hausärzte bei einem Wechsel auf das Land“, erklärte Ministerin Altpeter.
Das Programm ist mit knapp zwei Mio. Euro ausgestattet und richtet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Gefördert werden Niederlassungen in klassischen Einzelpraxen, aber auch neue Versorgungsformen wie etwa der Zusammenschluss von Zweigpraxen mehrerer Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ein Hausarzt oder eine Hausärztin erhält bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn er oder sie sich in Baden-Württemberg in einem vom Sozialministerium ausgewiesenen Fördergebiet im ländlichen Raum niederlässt. Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob der Landarzt bzw. die Landärztin einen vollen oder nur einen partiellen Versorgungsauftrag übernimmt. Die genaue Summe ist zudem davon abhängig, wie ausgeprägt der Arztmangel in dem jeweiligen Fördergebiet ist, ob es also bereits heute akut zu Versorgungsengpässen kommt oder ein Arztmangel erst in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Es muss auch sichergestellt sein, dass in der Region Neuzulassungen von Hausärzten überhaupt zulässig sind. Die Fördergebiete werden regelmäßig aktualisiert und können auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden.
Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg nach Aussage von Ministerin Altpeter nach wie vor gut. Lediglich in Einzelfällen komme es im ländlichen Raum lokal begrenzt zu Versorgungsengpässen. „Mit dem Förderprogramm für Landärzte steuert das Sozialministerium gezielt und frühzeitig gegen“, so die Ministerin.
Altpeter wies ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung durch das Land nur ein Baustein sein könne, um mehr Ärzte für eine Tätigkeit im ländlichen Raum zu gewinnen. Auch alle anderen Beteiligten im Land und vor Ort müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um die Rahmenbedingungen für die Niederlassung junger Ärzte in ländlichen Gebieten zu verbessern.
Weitere Informationen
Die Antragsunterlagen, den Projektleitfaden und eine Übersicht der Fördergebiete können auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden. Frühester Förderzeitpunkt war August 2012. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2016.