Schülerbeförderung im Rhein-Neckar-Kreis
(zg) Der Rhein-Neckar-Kreis reagiert auf Engpässe im Schülerverkehr und setzt auf stark frequentierten Buslinien zusätzliche Busse ein. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat bereits vor Schulbeginn Engpässe bei den Schülerverkehren im Kreisgebiet zusammen mit den Verkehrsunternehmen ermittelt und auf 22 Fahrten Kapazitätserweiterungen umgesetzt. Dies betrifft die Linienbündel Wiesloch-Walldorf, Schwetzingen-Hockenheim und Neckargemünd sowie die Landkreisgrenze überschreitenden Linienbündel Mosbach und Buchen.
Beispielsweise werden aktuell vier zusätzliche Fahrzeuge auf 16 zusätzlichen Fahrten beim Linienbündel Wiesloch-Walldorf eingesetzt. Eine zusätzliche Fahrt zur Entlastung von zwei Fahrten mit bestätigten Kapazitätsengpässen durch das Verkehrsunternehmen gibt es auf der Strecke Schwetzingen-Hockenheim. Und das Linienbündel Neckargemünd wird in Kürze durch drei zusätzliche Fahrten entlastet.
Das Landratsamt war initiativ geworden und hatte die Verkehrsunternehmen, die Schulen sowie die Schulträgergebeten, Engpässe vor allem im Schulbusverkehr zu identifizieren. Dies geschah vor dem Hintergrund der Corona-Situation und des neuen Landesförderprogramms für Verstärkerbusse im Schulbusverkehr. Das Land fördert die Verstärkerbusse mit 80 Prozent der Kosten, sofern 100 Prozent der Sitzplätze und 40 Prozent der Stehplätze belegt sind. 20 Prozent kommen aus Mitteln des Rhein-Neckar-Kreises. Das Landesprogramm ist bis zum Ende des Jahres befristet. Es soll dazu dienen, Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr auf mehr Busse – Verstärkerbusse – zu verteilen und damit das Risiko einer Corona-Infektion zu verringern. Der Kreis wird die Entwicklung der Auslastung der Busse im Schülerverkehr gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen weiter sorgfältig beobachten und diesen dynamischen Prozess im Auge behalten.
Auch Schülerinnen und Schüler können zur Entlastung von voll besetzten Bussen beitragen, indem sie nicht den Bus „auf den letzten Drücker“ nehmen, sondern auch frühere, weniger ausgelastete Fahrten nutzen.
Mund-Nase-Schutz in den Bussen und an Haltestellen tragen
Die Verkehrsunternehmen haben mit Blick auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen eine Eigenverantwortung. So sind die Busunternehmen angehalten, die Fahrgäste auf das verpflichtende Tragen eines Mund-Nase-Schutzes hinzuweisen.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr die Einhaltung der 1,5 Meter- Mindestabstandsregel nicht durchgehend möglich ist. Umso wichtiger ist das konsequente Tragen des Mund-Nase-Schutzes an den Haltestellen und in den Bussen. „Somit reduziert die fachgerechte Anwendung einer solchen Maske das Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV substanziell“, heißt es in den Hinweisen des Verkehrsministeriums für einen sicheren ÖPNV.
Quelle: Silke Hartmann