(zg) Flüchtlinge, die eine einjährige Berufsfachschule besuchen und parallel bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, erhalten künftig eine Duldung. „Mit diesem Erlass macht Innenminister Strobl der ungeklärten Situation der Flüchtlinge endlich ein Ende“, zeigte sich der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, erleichtert.
Zwar führe ein Erlass nicht zur endgültigen Rechtssicherheit, bedeute für die Betroffenen und die Betriebe aber doch zumindest mehr Planungssicherheit. Vogel: „Damit können wir leben.“ Der Handwerkstag erwarte, dass alle Ausländerbehörden diesem Anwendungshinweis nun auch tatsächlich nachkommen. Geflüchtete in der einjährigen Berufsfachschule fielen bisher nicht unter die sogenannte 3+2–Regelung. Sie galt nur für Auszubildende in einem mindestens zweijährigen geregelten Ausbildungsberuf. Die Ergänzung erfasst nun auch solche Fälle, in denen der Geduldete eine qualifizierte Ausbildung absolviert, die im ersten Jahr an einer einjährigen Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet.