(zg) Im Bundestag konstituiert sich heute eine Koalitionsarbeitsgruppe, die sich mit dem Prüfauftrag für die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs aus dem Koalitionsvertrag befassen wird. Konkret sollen Vorschläge für eine mögliche Rückführung von zulassungsfreien Handwerken in die Anlage A (zulassungspflichtige Gewerke) erarbeitet werden. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt den Start der Arbeitsgruppe.
„Gut, dass nun geprüft wird, ob und wie für einzelne Berufsbilder der Meisterbrief wieder eingeführt werden kann. Ein Meisterbrief bietet einen Qualitätsstandard, an dem sich die Kunden orientieren können und sorgt so für Verbraucherschutz. Außerdem wissen wir, dass Betriebe, die von einem Meister geführt werden, durchschnittlich länger am Markt sind und mehr ausbilden. Sie tragen also stärker zur Zukunftssicherung des Handwerks bei“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Bei der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurde von der rot-grünen Bundesregierung die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Seitdem benötigen z.B. Raumausstatter oder Fliesenleger keinen Meistertitel mehr, um sich selbstständig zu machen. Bei den nun anstehenden Beratungen gehe aber Gründlichkeit vor Schnelligkeit, mahnt Reichhold: „Änderungen an der Handwerksordnung sollten nicht leichtfertig beschlossen werden. Entscheidend ist zum einen die Rechtssicherheit. Zum anderen muss klar sein, wie mit den aktuell am Markt vertretenen Betrieben verfahren wird. Diese dürfen nicht benachteiligt werden.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat dazu begleitend ein juristisches und ein volkswirtschaftliches Gutachten beauftragt. Das Rechtsgutachten liegt mittlerweile vor und wird zunächst intern beraten, bevor die Veröffentlichung erfolgt.
Quelle: Marion Buchheit