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Meldegebühr für Mitarbeiter

4. Juli 2017 | Allgemeines, Das Neueste

Französische Entsenderegeln erschweren Aufträge für Handwerker

(zg) Das Handwerk im Land sieht die drohende Verschärfung der Entsenderegeln für Mitarbeiter nach Frankreich mit Sorge. Unter anderem sollen Betriebe zukünftig für jeden Mitarbeiter, den sie für einen Auftrag zum französischen Nachbarn schicken, eine Gebühr von 40 Euro entrichten. „Das ist nicht nur hochbürokratisch, sondern belastet kleine und mittlere Betriebe unverhältnismäßig“, urteilt Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT).

Laut einer Ankündigung der französischen Behörden sollen mehrere bürokratische Anforderungen zum 1. Januar 2018 deutlich verschärft werden. Bereits jetzt müssen die Unternehmen ihre Mitarbeiter vor einem Auslandsauftrag bei der entsprechenden Behörde anmelden und einen Ansprechpartner vor Ort benennen. Kein anderes vergleichbares Land in Europa erhebt eine ähnliche Gebühr.  Vogel: „Die vielen kleineren Aufträge für Handwerksunternehmen in Grenznähe werden dadurch unrentabel. Es besteht die Gefahr, dass sich zukünftig nur noch große Unternehmen grenzüberschreitende Aufträge leisten können.“ Das Handwerk fordert die Aussetzung der Meldegebühr.

Frankreich gilt als einer der beliebtesten Auslandsmärkte für deutsche Handwerksunternehmen. Jeder zweite exportierende Handwerker ist in Frankreich aktiv. Seit dem 1. März 2017 müssen deutsche Handwerker aus der Baubranche, neben der Entsendemeldung, schon pro Auftrag und Mitarbeiter die Baustellenkarte  „Carte d’identification professionelle BTP“ beantragen. Handwerk International Baden-Württemberg sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber deutschen Unternehmen und reichte deshalb eine Sammelbeschwerde über Frankreich bei der EU-Kommission ein.

Alle Informationen zur Sammelbeschwerde gegen die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ finden Sie unter www.handwerk-international.de.

Anzeige SwopperQuelle: Eva Hauser

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