Marktcheck Milch
Mit schönen Bildern und Namen auf Milchpackungen vermitteln Hersteller eine Extraportion Natur und Ursprünglichkeit. Bei 37 erfassten Produkten wurde 32 Mal mit spezieller Fütterung, Tierhaltung oder beidem geworben. Das Problem: „Egal ob Weidemilch, Heumilch oder Landmilch – keiner dieser Begriffe ist gesetzlich geregelt. Hersteller definieren diese Aussagen selbst“, erklärt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Für Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist allerdings fraglich, ob die Definitionen der Hersteller und die Erwartungen der Verbraucher wirklich übereinstimmen. „Bei Heumilch wird beispielsweise nicht nur getrocknetes Gras verfüttert, sondern auch Kraftfutter“, sagt Holzäpfel. „Und wenn die Packung Weidemilch verspricht, stehen die Kühe tatsächlich nur einen Teil des Jahres auf der Weide. Die Hauptfütterung findet im Stall statt.“ Vollkommen unklar sei außerdem, welche Kriterien eine Landmilch ausmachen. „Um Verbrauchern mehr Transparenz zu garantieren, müssen Begriffe wie Weide- oder Heumilch rechtlich eindeutig definiert und wirksam kontrolliert werden“, betont Holzäpfel. Derzeit ist nur der Begriff Bio-Milch gesetzlich verankert.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.