Jeder kann etwas zum Tierschutz beitragen und als Verbraucher bewusster einkaufen. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord, hat darauf aufmerksam gemacht, dass mit kleinen, alltäglichen Entscheidungen ein tierfreundlicheres Jahr 2018 gelingen kann.
Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord, macht darauf aufmerksam, dass jeder mit kleinen, alltäglichen Entscheidungen zu einem tierfreundlicheren Jahr 2018 beitragen kann. Dies trifft nicht nur auf den viel diskutierten Fleischkonsum zu. Auch mit bewussten Entscheidungen beim Kleiderkauf können Tiere geschützt werden.
„Beim Fleischkonsum heißt es, deutlich weniger Fleisch und Wurst zu essen, dafür aber von Tieren aus artgerechten Haltungssystemen. Konsequenterweise sollte man auch bei anderen Lebensmitteln tierischer Herkunft, wie Eier oder Milch, auf artgerechte Haltungssysteme achten“, erklärt Stubenbord. Bei eierhaltigen Produkten, wie Nudeln oder Gebäck, werden immer noch Eier von Legehennen aus Käfighaltung verwendet. Durch den Kauf von Lebensmitteln mit Eiern aus artgerechterer Legehennenhaltung, als Hinweis auf der Verpackung zu erkennen, könne man einen Beitrag zum Tierschutz leisten.
Andere Lebensmittel gelte es ausnahmslos aus dem Menüplan zu streichen. Die Produktion von Enten- oder Gänsestopflebern (Foie gras) ist laut Stubenbord in Deutschland zu Recht verboten. Allerdings ist sie in anderen europäischen Ländern noch üblich und deshalb im deutschen Einzelhandel und in der Gastronomie erhältlich. Bei einer Stopfleber handelt es sich um eine verfettete Leber. Dafür muss das Tier das Fünffache der normalen Futtermenge aufnehmen. Da die Tiere diese Futtermengen nicht freiwillig aufnehmen, werden sie täglich mehrmals mit einem in den Magen eingeführten Metallstab zwangsgefüttert. Bei dieser Tortur wird nicht selten die Speiseröhre verletzt und die Leber vergrößert sich auf das Sechs- bis Zehnfache. „Die Tiere würden durch Herz- und Kreislaufversagen sterben, wenn man sie nicht vorher für den menschlichen Verzehr schlachten würde“, betont Stubenbord.
In pelzfreien Warenhäusern oder pelzfreie Marken kaufen
Trotz jahrelanger Aufklärung, dass dem Tragen von Pelz erhebliches Tierleid vorangeht, ist auch diesen Winter wieder häufig Pelz als Besatz an Mützen und Winterjacken sowie als Accessoires zu sehen. Pelztiere werden in kleinen Käfigen mit Gitterböden gehalten oder als Wildtier mit Fallen gefangen, in denen sie oft tagelang verletzt leiden. Häufig wissen Verbraucher nicht, dass sie Jacken oder Mützen mit echtem Pelz tragen. Sie kaufen diese Kleidungsstücke im Glauben, dass es sich um Kunstpelz handelt. Hiervon sind vor allem Kleidungsstücke aus dem Billigpreissegment betroffen, da Echtpelz zum Beispiel von Marderhunden oder von wilden Kojoten günstiger ist als Kunstpelz. Ermöglicht wird dies zum einen durch Täuschung aufgrund fehlender Kennzeichnung des tierischen Produktes. Oft stehe nämlich bei diesen Kleidungsstücken noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Wortlaut „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“. Zum anderen genüge laut Stubenbord die bisherige Kennzeichnungspflicht ohne Angabe der Tierart als Mindestvorschrift bei weitem nicht. Darüber hinaus fallen manche Produkte wie Handtaschen oder Schlüsselanhänger gar nicht unter die Kennzeichnungspflicht. So empfiehlt die Landestierschutzbeauftragte vom Kauf solcher Kleidungsstücke oder Accessoires abzusehen, in pelzfreien Warenhäusern oder pelzfreie Marken zu kaufen, oder durch Überprüfung ob kein Leder unter dem Fell ist, sicherzustellen, dass es sich um Kunstpelz handelt. Viele große Modelabels verzichten ab 2018 auf Echtpelz.
Auch Daunenjacken gilt es mit Bedacht auszuwählen. Importierte Daunen aus Drittländern werden häufig durch den sogenannten Lebendrupf gewonnen. Den Gänsen werden dabei vier bis sieben Mal in ihrem Leben die Federn gewaltsam entfernt. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit und geht mit einer höheren Daunenqualität einher. Auch europäische Daunen werden nicht immer tierschutzkonform gewonnen. Daher gilt es auf Modelabels zurückzugreifen, die ein Zertifizierungssystem für die Verwendung von Daunen als Nebenprodukt aus der Schlachtung vorweisen.
„Es ist gar nicht so schwer, jeder kann etwas zum Tierschutz beitragen. Seien Sie als Verbraucher wählerisch, dies bedeutet nicht auf vieles zu verzichten, sondern bewusster einzukaufen“, so Stubenbord abschließend.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Landesbeauftragte für Tierschutz
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz