Auf Bundes- und Landesstraßen gilt in der Regel innerorts Tempo 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. An vielen Orten im Land besteht bei Bürgerinnen und Bürgern der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung. Die bundesgesetzliche Straßenverkehrs-Ordnung setzt für die Anordnung von Tempo 30 km/h allerdings hohe Hürden. Entsprechend der Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung nutzt die Landesregierung die bestehenden Handlungsmöglichkeiten, um mittels innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen den Lärmschutz und die Verkehrssicherheit voranzubringen.
Das Land hat bereits im vergangenen Jahr Karten erstellt, die für sämtliche Bundes- und Landesstraßen darstellen, in welchen Ortsdurchfahrten aus welchen Gründen Tempolimits angeordnet sind. Diese Karten wurden nun aktualisiert. „Gegenüber dem Vorjahr sind wieder einige neue verkehrsrechtliche Anordnungen in Ortsdurchfahrten dazu gekommen. Dies dient der Lebensqualität in den betroffenen Kommunen und der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner“, betonte Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung.
Weitere Informationen: Erhalten Sie durch die Karte der Landesstraßen mit Tempolimits und der Bundesstraßen mit Tempolimits (beide Karten aktualisiert, Stand: Juni 2015). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist jeweils durch das entsprechende Verkehrszeichen erkennbar. Der zugehörige farbige Textkasten erläutert die Örtlichkeit und den Grund für die Tempobeschränkung.
Quelle:Ministerium für Verkehr und Infrastruktur