(pol)Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Erst nachdem er einen Blick in den Gesetzestext werfen konnte und der Ankündigung, die Blutprobe notfalls auch zwangsweise zu entnehmen, war ein 41-jähriger Autofahrer bereit, sich vom Arzt eine Blutprobe nehmen zu lassen. Zuvor war der Autofahrer einer Streife in der Jahnstraße/Dührener Straße wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Nachdem der Fahrer den Mittelstreifen und beim Abbiegen in den Lärchenweg den Bordstein überfahren hatte, wurde er schließlich angehalten. Im Verlauf des Kontrollgesprächs war die deutliche Alkoholfahne des Autofahrers aufgefallen, ein Alkoholtest hatte den Verdacht bestätigt. Sein Führerschein kam zu den Akten, gegen den 41-Jährigen wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Er muss nun neben einer Geldstrafe mit einem mehrmonatigen Führerscheinentzug rechnen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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