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Mit Verantwortung in die Zukunft . . .

18. Oktober 2016 | Das Neueste

(zg) Rede von Landrat Stefan Dallinger zur Einbringung des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplans 2017 in der Sitzung des Kreistags am 11. Oktober in Eschelbronn.

Als in der letzten Sitzung des Kreistags am 19. Juli in Oftersheim der Jahresabschluss 2015 mit einem um 11,5 Mio. € gegenüber der Planung verbesserten Ergebnis festgestellt wurde,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

wurde hier in diesem Gremium auch darüber spekuliert, ob es angesichts dieses Ergebnisses nicht doch richtiger gewesen wäre, die Kreisumlage für das Jahr 2015 zu senken.

Und das, obwohl in diesem Ergebnis Forderungen gegenüber dem Land für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in einer Größenordnung von 12,6 Mio. € enthalten sind, von denen wir erst Anfang des nächsten Jahres genau wissen werden, ob diese auch in voller Höhe erstattet werden.

Für das laufende Haushaltsjahr gehen wir nach den jüngsten Hochrechnungen – wie Sie wissen – von einem weitgehend planmäßigen Verlauf aus.

Und wenn Sie nun einen ersten, vorsichtigen Blick in den Haushaltsentwurf 2017, den ich Ihnen heute vorgelegt habe, werfen,

sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,

dann stimmen Sie sicher mit mir überein, dass es mehr als gut ist, die Ressourcen aus dem Haushaltsjahr 2015, hoffentlich in vollem Umfang zu haben, denn dieses Geld aus 2015 ist ja nicht weg – wie es der Fall gewesen wäre, hätten wir „nur“ das Planergebnis erreicht – sondern steht uns für die kommenden Jahre zur Verfügung.

Ich werde Ihnen die Eckdaten unserer Planung für das Haushaltsjahr 2017 aber auch die Risiken, die damit verbunden sind, im Folgenden erläutern.

Der Haushaltsplanentwurf 2017 sieht im Ergebnishaushalt gerade einmal eine schwarze Null vor.

Daten zum Finanzausgleich 2017 – also Kerndaten für die Haushaltsplanung – lagen bis zur Fertigstellung des Entwurfs noch nicht vor. Deshalb sind wir – obwohl der Landkreistag Baden-Württemberg die Beibehaltung des Kopfbetrages von 633 € empfohlen hat, von einem Kopfbetrag von 650 € für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen – wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen – ausgegangen. Gleichzeitig haben wir die Einwohnerzahl um über 6.000 nach oben gesetzt. Alleine die Anhebung des Kopfbetrags bedeutet ein Plus von 6,6 Mio. € auf der Ertragsseite, aber auch ein entsprechendes Planungsrisiko.

Wir haben nach wie vor eingeplant, dass das Land seine Zusage einhält, und die Kosten der vorläufigen Unterbringung in vollem Umfang übernimmt. Ein weiteres Haushaltsrisiko für 2017; neben den offenen Forderungen aus 2015 in Höhe von 12,6 Mio. € – wie bereits erwähnt – und aus 2016 in Höhe von rund 19 Mio. €.

Wir haben weiter die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II eingeplant, die sich aus der sogenannten „Vorab-Milliarde“ des Bundes ergibt.

Und wir haben eingeplant, dass über den Bund aus den für 2017 zugesagten 900 Mio. € die Kosten der Unterkunft für die Flüchtlinge zumindest im Jahr 2017 in voller Höhe übernommen werden. Ein Verbesserung der Erträge um 2,2 Mio. € aber auch hier ein Planungsrisiko.

Aber obwohl wir bei unseren Berechnungen der Erträge immer sehr positive Annahmen zugrunde gelegt haben, über ein knappes positives ordentliches Ergebnis werden wir im nächsten Jahr nicht hinauskommen.

Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Die Gesamtaufwendungen werden im nächsten Jahr um über 22 Mio. € nach oben gehen. Dabei sind wir auch hier bei der Ermittlung der Ansätze von sehr vorsichtigen Schätzungen ausgegangen und haben nur in den Entwurf eingestellt, was sich gerade noch vertreten ließ.

Mit den größten Steigerungen ist dabei – wie zu erwarten – in den Budgets des Sozialamtes, des Jugendamtes und des Ordnungsamtes zu rechnen.

Für das Budget des Sozialamtes rechnen wir im kommenden Jahr mit Mehraufwendungen von rund 8,8 Mio. €.

Ausschlaggebend hierfür sind nicht nur die zusätzlichen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II für die Flüchtlinge, die wir ja – wie bereits erwähnt – ergebnisneutral gerechnet haben, sondern vielmehr der Anstieg des kommunalen Finanzierungsanteils am Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, bei den Hilfen zur Gesundheit, und ganz besonders bei der Hilfe zur Pflege und bei der Eingliederungshilfe. Hier müssen wir neben den üblichen Kostensteigerungen auch erneut ansteigende Fallzahlen einkalkulieren.

Für die „Soziale Agenda“ stehen im Haushaltsplanentwurf 2017 nur 100.000 €, also 400.000 € weniger als bisher, bereit. Hier wollen wir zunächst einmal – wie dies aus den Reihen des Kreistags auch gefordert wurde – die aus dem laufenden Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehenden Mittel aufbrauchen, und dann ab dem Jahr 2018 mit neuen Schwerpunkten die Arbeit mit den bisherigen Mitteln fortzusetzen.

Nicht berücksichtigt bei unseren Planungen im Sozialetat haben wir mögliche Folgen, die sich in diesem Bereich aus Gesetzesänderungen ergeben könnten. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum neuen Bundesteilhabegesetz hat weitreichende strukturelle und finanzielle Folgen. Der Landkreistag Baden-Württemberg geht nach ersten Schätzungen davon aus, dass auf die Baden-Württembergischen Träger der Eingliederungshilfe Mehrkosten von bis zu 200 Mio. € jährlich zukommen können.

Bei der Hilfe zur Pflege sind die finanziellen Folgen, die sich aus dem Pflegestärkungsgesetz II und III oder durch die Landesheimbauverordnung ergeben werden, noch nicht absehbar.

Warten wir ab, mit welchen Kostensteigerungen wir in den kommenden Jahren im Budget des Sozialamts noch rechnen müssen.

Im Budget des Jugendamtes muss der Ansatz für die individuellen Hilfen zur Erziehung im kommenden Jahr um 3,0 Mio. € erhöht werden. Neben Entgeltanpassungen und moderaten Fallzahlsteigerungen müssen auch die Kostenüberschreitungen in den Vorjahren eingerechnet werden, um die richtige Basis für die Hochrechnung zu erhalten.

Daneben belasten Steigerungen bei der Förderung der Kindertagespflege, bei der Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Kindertageseinrichtungen und bei den Personalkosten zusätzlich dieses Budget; aber zu den Personalkosten komme ich noch im Detail.

Insgesamt erhöhen sich die Aufwendungen beim Jugendamt um 6,0 Mio. €.

Die Flüchtlingsunterbringung ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur im engen Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden im Landkreis bewältigen können.

An dieser Stelle muss aber auch der großartige Einsatz der vielen ehrenamtlich tätigen Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner erwähnt werden, ohne die die Situation in den vergangenen Monaten nicht zu meistern gewesen wäre.

Ich möchte an dieser Stelle auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den zurückliegenden Monaten nicht näher eingehen, Sie werden ja in jeder Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ausführlich hierüber informiert. Ich möchte Ihnen aber sagen,

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meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,

dass uns das Thema Flüchtlinge trotz rückläufiger Zugangszahlen noch lange beschäftigen und vor große Herausforderungen stellen wird, für die wir die notwendigen Ressourcen benötigen.

Insgesamt rechnen wir für das Budget des Ordnungsamtes mit Mehraufwendungen von 19,3 Mio. €. Hier fallen insbesondere die steigenden Belegungszahlen in der Anschlussunterbringung ins Gewicht, für deren Kosten es keinen finanziellen Ausgleich gibt.

Obwohl wir für die Jahre 2015 und 2016 eine nachlaufende Spitzabrechnung für die Kosten der vorläufigen Flüchtlingsunterbringung erwarten, ich habe dies bereits erwähnt, und obwohl wir aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag der Landesregierung für 2017 ebenfalls die volle Erstattung dieser Kosten eingeplant haben, ergibt sich im Budget des Ordnungsamts insgesamt eine Verschlechterung des Ergebnisses um 10,0 Mio. auf dann – 19,7 Mio. €.

Bei der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen haben wir uns aber so aufgestellt, dass wir auf Veränderungen in den Zugangszahlen entsprechend reagieren können, sei es weiter nach unten oder wieder nach oben.

Auch im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis werden die Auswirkungen der Zuwanderung künftig noch deutlicher zu spüren sein. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung mindert die finanziellen Lasten zwar deutlich ab. Bleiben werden uns die zusätzlichen Kosten, die sich durch den Anstieg der Personal- und Sachkosten ergeben, über den kommunalen Finanzierungsanteil.

Ein neues Handlungsfeld, dem sich der Rhein-Neckar-Kreis in seiner strategischen Zielplanung aus meiner Sicht widmen muss, ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.

Um Teilhabe und Integration vor Ort zu gestalten, die Flüchtlinge aus dem System der Transferleistungen herauszulösen und ein friedliches Zusammenleben unter gegenseitigem Respekt zu ermöglichen, braucht es unabdingbar Sprachkompetenz und Bildung. Sie sind der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Als zentrale Herausforderung sehe ich es daher an, diese über ein kreisweites Bildungsmanagement zu erschließen. Dazu sollen die zahlreichen bürgerschaftlichen Initiativen im Bildungsbereich mit institutionellen Angeboten verknüpft, aber ggf. auch neue Instrumente und Projekte initiiert werden.

Deshalb wurde in einem ersten Schritt zum 01. Oktober 2016 eine Stabsstelle Integration, ausgestattet mit 5,5 Personalstellen, eingerichtet, die organisatorisch direkt bei mir angesiedelt und fast vollständig aus Förder- und Spendenmittel finanziert ist. Räumlich wird diese Stabsstelle beim sogenannten „Integration Point“ des Jobcenters angesiedelt sein, da wir uns von dieser Zuordnung wichtige Synergieeffekte versprechen.

Erst vor wenigen Tagen haben wir mit dem neuen Bettenhaus in Sinsheim die bisher größte Baumaßnahme unserer Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH eingeweiht.

Mit dem Haushaltsplan 2017 geben wir den Startschuss für die bisher wohl größte Hochbaumaßnahme der letzten Jahrzehnte, den Neubau des Betreuungszentrums in Weinheim. Neben der Betreuung psychisch kranker Menschen und der stationären Altenpflege wird als modellhafte Einrichtung in Baden-Württemberg ein Altersmedizinisches Zentrum eingerichtet. Hierzu gehört die Akutgeriatrie und geriatrische Rehabilitation der GRN ergänzt durch eine Gerontopsychiatrische Abteilung des PZN Wiesloch.

Mit dem Neubau des 250 Betten-Komplexes mit Gesamtkosten von voraussichtlich 47 Mio. € soll zum Jahreswechsel begonnen werden.

Was die Finanzierung unserer Krankenhäuser betrifft, wissen wir nicht, wie sich das neue Krankenhausstrukturgesetz insbesondere auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Klinik in Eberbach auswirken wird.

Was wir aber wissen, ist, dass die Steigerung des Preises für die Klinikleistungen in Baden-Württemberg 2015 lediglich um 1,04% und in 2016 um 1,41% – während andere Bundesländer Erhöhungen von durchschnittlich 5% zu verzeichnen haben – unsere Häuser vor enorme Probleme stellen wird.

Mit Verantwortung in die Zukunft,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

so lautet der Slogan des Rhein-Neckar-Kreises.

Ich glaube, wenn man nun gehört hat, welche Anstrengungen der Rhein-Neckar-Kreis auf den Themenfeldern Jugend, Soziales, Migration und Gesundheit unternimmt, dann wird auch sehr schnell klar, dass wir unsere Verantwortung hier mit großem Engagement wahrnehmen und die wichtigen Entscheidungen für die Gestaltung der Zukunft getroffen haben.

Verantwortung wahrnehmen heißt aber auch Sicherung und Weiterentwicklung der notwendigen Infrastruktur.

Der Rhein-Neckar-Kreis ist laut der neuesten Prognos-Studie ein Wirtschaftsstandort mit sehr hohen Zukunftschancen in Deutschland. Das nochmals verbesserte Abschneiden des Kreises in diesem objektiven Vergleich aller Stadt- und Landkreise in Deutschland ist in der hohen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beim Thema Digitalisierung begründet. Daher ist es aus meiner Sicht richtig, dass der Haushalt 2017 auch Mittel für das zentrale Zukunftsthema Digitalisierung bereitstellen soll.

Grundstein der Digitalisierung sind leistungsfähige Glasfaserleitungen bis in die Gebäude. Auch hier ist der Rhein-Neckar-Kreis dank unseres Zweckverbands High-Speed-Netz bereits weit vorangeschritten. Der Zweckverband befindet sich inmitten der Realisierungsphase des Backbone-Baus, der Zuführungsleitungen in alle 54 Städte und Gemeinden. Die Fertigstellung des gesamten Backbones ist im kommenden Jahr geplant. Schon im Zuge dessen, bzw. im direkten Anschluss wird die Anbindung aller kreiseigenen Liegenschaften sowie der GRN und der AVR erfolgen. Im Haushaltsplan 2017 sind für die Verwaltungs-, Planungs- und Baukosten der Glasfaserinfrastruktur des Kreises als Zuweisung an den Zweckverband insgesamt 2,0 Mio. € eingeplant.

Die Unterstützung der Wirtschaft und der Kommunen bei der digitalen Transformation bleibt weiterhin zentrales Thema der Wirtschaftsförderung des Kreises. Die enge Zusammenarbeit mit der Metropolregion, den Kammern und den Städten und Gemeinden wird weiter fortgesetzt.

Auch vor dem Bildungssektor macht die Digitalisierung nicht Halt!

Bereits im laufenden Haushaltsjahr haben wir mit der Teilnahme an der Initiative des Landes „Lernfabriken Industrie 4.0“ ein Millionenprojekt gestartet, das voraussichtlich im März des nächsten Jahres abgeschlossen sein und in Betrieb gehen wird.

Um die Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises auf diesem Sektor weiterzuentwickeln, müssen wir uns nach unserer Auffassung nun verstärkt einer zukunftsfähigen Medienausstattung unserer Schulen, der Anbindung an eine Schul- und Bildungs-Cloud und einer professionellen und zentralen IT-Betreuung widmen. Auch hier sieht der Haushaltsplanentwurf 2017 die notwendigen Maßnahmen und die hierfür erforderlichen Mittel vor.

Darüber hinaus müssen wir die Digitalisierung aber auch dazu nutzen, mehr Geschäftsprozesse zwischen Verwaltung, Bürger und Wirtschaft elektronisch abzubilden. Dies ist nicht nur notwendig, um für die Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein, dies wird zunehmend auch notwendig, um bei – aufgrund des demographischen Wandels immer knapper werdender Personalressourcen – die Erfüllung der Aufgaben des Kreises auch in der Zukunft sicherstellen zu können. Die Einführung von Elektronischen Akten in verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung und die Umstellung der Rechnungseingangsbearbeitung auf einen elektronischen Workflow sind Grundlage hierfür.

Zu diesem Themenfeld der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung, das die Verwaltung neu in die strategische Zielplanung aufgenommen hat, gehört für mich auch, auf die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Personalbestand des Kreises zu reagieren. Maßnahmen der Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung müssen deshalb rechtzeitig eingeführt und umgesetzt werden, um auch künftig die anfallenden Aufgaben in der gewohnten Qualität erfüllen zu können.

Vom reinen Nahverkehr zu einem Angebot an verknüpfter Mobilität, so lautet die Zielsetzung, die sich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu einem modernen Mobilitätsplan verbindet. Dieser wird seit Anfang des Jahres in einem innovativen Beteiligungsprozess bearbeitet und kann im Jahr 2017 vom Kreistag beschlossen werden. Wie vereinbart liegen auch erste Zwischenergebnisse des den Nahverkehrsplan begleitenden Finanzierungsgutachtens vor, welches die Fördermodalitäten im Nahverkehr des Rhein-Neckar-Kreises auf den Prüfstand stellt.

Auch ohne solche grundsätzlichen, strukturellen Änderungen der ÖPNV Förderung durch den Kreis erhöhen sich die Zuschüsse des Kreises für den laufenden ÖPNV-Betrieb bei einem einheitlichen Fördersatz von 40 % durch die Neuvergaben in den Linienbündeln um rund 0,5 Mio. €.

Die S-Bahn-Haltepunkte an der für den Rhein-Neckar-Kreis wichtigen Strecke Mannheim-Darmstadt befinden sich nun in der Bauphase. Während sich die reinen Baukosten planmäßig entwickeln, gilt dies jedoch nicht für die Planungskosten. Hier gibt es erhebliche Kostensteigerungen. Damit steht schon heute fest, dass die vertraglich vereinbarten Summen zur Finanzierung des kommunalen Anteils nicht ausreichen werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Kostenerhöhungen zu den geringstmöglichen finanziellen Belastungen für die Städte und Gemeinden und den Kreis führen, auch wenn die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume der kommunalen Seite begrenzt sind.

Die Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis zeichnet sich nach wie vor durch ihren hohen Qualitätsstandard mit einem hohen Maß an Komfort und Kundenfreundlichkeit sowie überdurchschnittlichen Erfassungsquoten insbesondere bei den Wertstoffen und beim Biomüll aus.

Im Sinne des Klima- und Umweltschutzes ist der Betrieb der geplanten Bioabfallvergärungsanlage ein wichtiges Ziel des Kreises. Im Jahre 2017 wird hier für die AVR BioTerra GmbH & Co. KG ein Partner gefunden sein, mit dem zusammen in den weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess eingetreten werden kann. Der Regelbetrieb der Anlage ist für Anfang 2019 vorgesehen. Mit einer jährlichen Verwertungskapazität von über 60.000 t können rd. 30 Mio. Kilowattstunden Biomethan und rd. 25.000 t hochwertiger Kompost gewonnen werden.

Um all diese notwendigen Aufgaben, die in unserer Verantwortung stehen, erfüllen zu können, benötigen wir aber auch die notwendigen Ressourcen. Und hierzu gehört auch das notwendige Personal.

Erneut müssen wir Ihnen für 2017 die Schaffung von weiteren Stellen vorschlagen, und diese Entscheidung haben wir uns sicher nicht leicht gemacht.

Dabei werden mehr als zwei Drittel dieser Stellen in den verschiedensten Ämtern aufgrund der Folgen des starken Flüchtlingszustroms notwendig. Aber auch aus der strategischen Zielplanung und aufgrund gesetzlicher Vorgaben ergeben sich Stellenanforderungen – ich erinnere hier nur an die Einrichtung der Stabsstelle Migration oder einer Stelle für eine Chancengleichheitsbeauftragte.

Logische Folge hiervon ist dann auch ein weiterer Anstieg der Personalkosten. Dabei haben wir die Tariferhöhung für die Beschäftigten nur mit zeitlicher Verzögerung und nach Besoldungsgruppen gestaffelt für die Beamten eingerechnet und neue Stellen – soweit sie nicht aufgrund der Ermächtigung durch den Kreistag bereits im laufenden Haushaltsjahr besetzt wurden – erst ab dem zweiten Quartal 2017. Darüber hinaus haben wir an den so ermittelten Personalkosten einen pauschalen Abzug von 1,0 Mio. € vorgenommen.

Bei der Finanzierung der Personalkosten des Kreises darf jedoch nicht übersehen werden, dass für eine Vielzahl von Stellen Kostenerstattungen geleistet werden; denken Sie nur einmal an den großen Aufgabenbereich der staatlichen unteren Verwaltung, für den das Land aus dem FAG Mittel zuweist.

Wir werden Ihnen in den Haushaltsberatungen der Ausschüsse sowohl jede Stelle, die wir zusätzlich in die Planung mit aufgenommen haben, begründen als auch darzulegen versuchen, in welchem Umfang Ersatz für die Personalkosten des Kreises geleistet wird.

Auf ein paar wenige Investitionen, die in der Zukunft zu tätigen sind, bin ich in meinen bisherigen Ausführungen bereits eingegangen, wie zum Beispiel den Ausbau der S-Bahn 2. Stufe oder den Neubau des GRN Betreuungszentrums in Weinheim.

Aber nicht nur im Bereich des GRN, sondern auch bei den Schulen, für den Straßenbau und beim Eigenbetrieb Bau und Vermögen stehen viele weitere Investitionsvorhaben an, die es zu finanzieren gilt.

Nennen möchte ich an dieser Stelle nur die Sanierung der Kliniken in Weinheim und Eberbach und den Umbau der Zentralsterilisation in der Klinik in Schwetzingen, oder den Neubau der Louise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim und die Erweiterung der Comeniusschule in Schwetzingen, sowie den Vollausbau der K 4134 Heddesheim-Muckensturm und den Erwerb der Polizeidirektion in Heidelberg.

Insgesamt gilt es, im Haushaltsjahr 2017 im Kernhaushalt und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen ein Investitionsvolumen von rund 50 Mio. € zu finanzieren.

Und jetzt wissen Sie auch,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

warum ich zu Beginn meiner Ausführungen gesagt habe es ist gut, die finanziellen Ressourcen aus dem verbesserten Ergebnis 2015 zu haben.

Da der zur Verfügung stehende Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bei dem dargestellten Ergebnis bei weitem nicht ausreichen wird, um die anstehenden Auszahlungen für Investitionen zu leisten, werden wir diese liquiden Mittel soweit möglich hierfür einsetzen. Am Ende des Haushaltsjahres 2017 wird die Liquidität des Kreises nach den bisherigen Planungen noch 10,4 Mio. € betragen, was gerade der gesetzlichen Mindestliquidität entspricht.

Darüber hinaus müssen wir im Haushaltsjahr 2017 insgesamt Kredite in Höhe von netto 20,0 Mio. € aufnehmen. Die Gesamtverschuldung wird dann von den für das Jahresende 2016 prognostizierten 90,5 Mio. € auf 110,5 Mio. € zum Jahresende 2017 steigen. Angesichts der damit zu finanzierenden Investitionen eine Steigerung, die aus meiner Sicht auch unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit durchaus noch akzeptabel ist.

Da wir mit unseren Planungen nicht nur unserer Verantwortung gegenüber den Menschen im Kreis gerecht werden und die Weichen für die Zukunft des Rhein-Neckar-Kreis stellen, sondern auch unserer Verantwortung für die Städte und Gemeinden im Kreis nachkommen wollen, haben wir bewusst Risiken bei der Planung in Kauf genommen, ich habe bereits darauf hingewiesen.

Nur so war es aber möglich, die Anhebung der Kreisumlage für das Jahr 2017 auf einen Prozentpunkt zu beschränken. Das Aufkommen aus der Kreisumlage erhöht sich damit gegenüber dem laufenden Jahr um 4,3 Mio. € auf dann 262 Mio. €. Sicherlich eine spürbare Mehrbelastung für unsere Städte und Gemeinden. Dabei bitte ich Sie aber zu berücksichtigen, dass diesen im Rhein-Neckar-Kreis aus dem 1,5 Mrd.-Paket der Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunen über die Erhöhung der Umsatzsteueranteile rund 5,3 Mio. € im Jahr 2017 zusätzlich zufließen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,

ich hoffe, es ist mir gelungen, in einem vertretbaren Zeitbudget Ihnen unsere Überlegungen für die Weiterentwicklung des Rhein-Neckar-Kreis und die sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen darzulegen sowie unsere Anstrengungen deutlich zu machen, möglichst viele Interessen zu berücksichtigen und unter einen Hut zu bringen.

Ich übergebe Ihnen hiermit den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und freue mich auf eine intensive und sachliche Beratung in den Fachausschüssen.

Quelle: Silke HArtmann

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