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Mittel für Frauenhäuser dauerhaft gesichert

27. November 2016 | Das Neueste, Politik

Staatssekretärin Bärbl Mielich hat angekündigt, die im Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Hilfesystems für betroffene Frauen konsequent fortzuführen. So sei es gelungen, die Mittel für die Frauenhäuser im Entwurf zum Haushalt 2017 in der bisherigen Höhe dauerhaft zu sichern.

„Gewalt gegen Frauen ist unerträglich und wird von der Landesregierung entschieden bekämpft. Bei der Umsetzung des Landesaktionsplans liegen wir voll im Zeitplan und haben schon viele Verbesserungen umgesetzt. Darauf aufbauend gehen wir jetzt gemeinsam mit den Einrichtungen, den Verbänden und den Entscheidungsträgern daran, eine genaue Bedarfsanalyse für das Hilfesystem in Baden-Württemberg zu erarbeiten. Essentiell dabei ist, dass der Zugang zur Beratung und zur Unterkunft in Frauenhäusern unabhängig von Einkommen, Wohnort und Aufenthaltsstatus sichergestellt werden muss“, betonte Mielich im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen. Sie sei froh, dass es Minister Manne Lucha und ihr trotz des großen Einspardrucks gelungen sein, die Mittel für die Frauenhäuser im Entwurf zum Haushalt 2017 in der bisherigen Höhe dauerhaft zu sichern.

Geprüft werden soll beispielsweise, ob  eine regionale Mindestplatzzahl in Frauenhäusern erforderlich ist. Auch die dauerhafte Absicherung der Frauenhausfinanzierung steht Mielich zufolge auf der Agenda. „Für eine verlässliche Planung brauchen wir valide Zahlen, das gehen wir jetzt gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren an“, erklärte Mielich. Bislang gebe es keine aussagekräftige landesweite Statistik darüber, ob und wie viele Frauen tatsächlich keinen Platz in einem Frauenhaus bekommen.

Maßnahmenpaket zum Schutz von weiblichen Flüchtlingen

Staatssekretärin Mielich wies darauf hin, dass die Landesregierung zudem Maßnahmen auf den Weg gebracht habe, um sicherzustellen, dass auch weibliche Flüchtlinge in Baden-Württemberg vor Gewalt und Missbrauch geschützt sind. In der vergangenen Woche habe der Innenminister angekündigt, dass für die gesonderte Unterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge sind insgesamt 500 Plätze im Christian-Griesbach-Haus (gesonderter Standort der LEA Karlsruhe) und in der EA Tübingen geplant seien. Zusätzlich stünden separate Unterbringungsmöglichkeiten im Ankunftszentrum und in den vier LEA zur Verfügung.

Darüber hinaus habe das Sozialministerium ein Paket an Schutzmaßnahmen erarbeitet. Kernstück des Projekts sind Informationsveranstaltungen über Frauenrechte in Deutschland und das Hilfesystem in Baden-Württemberg. Betroffene Frauen können sich zudem persönlich beraten lassen. Liegt ein Fall von häuslicher Gewalt vor, wird den betroffenen Frauen und Kindern die Unterbringung in einem Frauen- und Kinderschutzhaus ermöglicht.

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Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode unter der Federführung des Sozialministeriums erarbeiteten Landesaktionsplan gegen Gewalt, liegt erstmals eine vollständige Übersicht über das baden-württembergische Hilfesystem und zugleich auch ein darauf aufbauender Maßnahmenkatalog vor, um diese Hilfen noch zielgenauer zu machen. Als erstes Bundesland nimmt der baden-württembergische Landesaktionsplan nicht allein die häusliche Gewalt in den Blick, sondern auch sexuelle Gewalt, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung.

Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zählt die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle, die die Arbeit innerhalb des Frauenhilfesystems abstimmt, die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans überwacht und die Akteure untereinander vernetzt. Ebenfalls umgesetzt wurden spezielle Schulungsangebote für das Personal in Behinderteneinrichtungen und eine breit angelegte Bestandsanalyse des Hilfesystems im Land.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration

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