Mondpreis für Messer
Im konkreten Fall ging es um ein Steak- und Tomatenmesser, das zum Sonderpreis von 9,95 Euro beworben wurde, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers war jedoch mit 16,95 Euro ausgezeichnet. Eine Verbraucherin stellte nach dem Kauf der Messer allerdings fest, dass das Produkt auf der Homepage des Herstellers regulär nur 9,95 Euro kostete. Das XXXL Einrichtungshaus, betrieben von der BDSK Handels GmbH & Co.KG, hatte die Verbraucher über eine Ersparnis von 7 Euro irregeführt. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hat das Möbelhaus inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, warnt vor diesen vermeintlich günstigen Angeboten: „Um Produkte wertiger erscheinen zu lassen, geben manche Händler viel zu hohe Preise als unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Mit diesen sogenannten Mondpreisen geben Sie den Kunden das Gefühl, ein qualitativ besseres Produkt günstiger zu erstehen.“ Tatsächlich zahlen die Verbraucher jedoch den regulären Preis.
„Werben Händler mit einer unrichtigen, zu hoch angesetzten Preisempfehlung des Herstellers, ist das eine Irreführung der Kunden“, beanstandet Richter, „Verbraucher werden über den tatsächlichen Preis der Waren getäuscht.“ Entdecken Verbraucher solche Abweichungen, sollten sie diese der Verbraucherzentrale melden. Die Juristin empfiehlt außerdem, bei vermeintlichen Schnäppchen gut hinzusehen und besonders bei größeren Anschaffungen Preise, Rabatte und unverbindliche Preisempfehlungen genau zu vergleichen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.