Rücknahmeverpflichtung durch den Handel
Verbrauchtes Motoren- oder Getriebeöl, z. B. von Autos und Motorrädern, ist einerseits sehr umweltschädlich, da schon ein Liter Altöl, das in den Erdboden gelangt, eine Million Liter Grundwasser verunreinigen und damit als Trinkwasser unbrauchbar machen kann. Andererseits kann es sehr einfach aufgearbeitet und wieder verwertet werden – vorausgesetzt, dass es vorher richtig entsorgt wird.
Für den Handel besteht hier eine Rücknahmeverpflichtung. Das bedeutet, Altöl kann beim Händler gegen Vorlage des alten Kassenbons oder beim Neukauf von Öl in gleicher Menge kostenlos abgegeben werden. Die AVR Kommunal GmbH empfiehlt daher, die Kaufquittung in jedem Fall aufzubewahren, da die Rücknahme des Altöls nicht an einen sofortigen Neukauf gebunden ist.
Die Rücknahmestellen sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Altöl einer fachgerechten Sonderentsorgung zugeführt wird. Daher wird es bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH nicht angenommen.
Altöl kann nach entsprechender Behandlung in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. In speziellen Behandlungsanlagen wird das gebrauchte Öl so weit aufbereitet, dass es erneut genutzt werden kann.
Salatöl kann über die Restmülltonne entsorgt werden, da es sich nicht um einen schadstoffhaltigen Abfall handelt. Die AVR Kommunal GmbH rät, Öl für Salate und zum Anbraten verpackt in der Flasche in die Restmülltonne zu geben, damit die Flüssigkeit nicht ausläuft.
Bei Fragen zur richtigen Entsorgung von Altöl steht das Team der Abfallberatung unter der Telefonnummer 07261/931-510 gerne zur Verfügung.
Quelle: AVR