Erste Erhöhung nach über zehn Jahren
Neu: Altkleider werden kostenlos abgeholt
„Über zehn Jahre blieben die Abfallgebühren auf dem gleichen Niveau, aber im nächsten Jahr ist eine Gebührenerhöhung nicht mehr zu vermeiden“, erklärte Landrat Stefan Dallinger in der jüngsten Kreistagssitzung in Sinsheim und warb bei den Mitgliedern des Kreistags und der Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme. „Dabei bleiben die bewährten und von unseren Kunden geschätzten Strukturen erhalten“, so Dallinger weiter. Ursachen für die Gebührenerhöhung seien unter anderem allgemeine Kostensteigerungen sowie vielfältige Serviceverbesserungen.
Der Rhein-Neckar-Kreis verfügt über ein modernes und zukunftsorientiertes Abfallwirtschaftssystem, das sich den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen muss. Dies soll auch mit der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beibehalten werden. Diese hat der Kreistag am 10. Dezember 2013 mit großer Mehrheit beschlossen und stimmte damit auch den Gebührenerhöhungen zu.
Ab 2014 werden für den Austausch von Behältern auf eigenen Wunsch der Anschlusspflichtigen und für die Stornierung von Aufträgen zu angebotenen Zusatzleistungen Gebühren erhoben. Neu eingeführt wird als Serviceleistung die kostenlose Sammlung von Altkleidern auf Abruf. Auch Schuhe und saubere Haushaltstextilien sammelt die AVR auf Wunsch ein. Zudem erhöht sich ab 2014 die Personengrundgebühr um rund 7 Euro jährlich. Ebenfalls geringfügig teurer werden die Behälter- und Leistungsgebühr sowie die Gebühren für Sonderleistungen. Beispielsweise steigt die Grundgebühr für ein Vierpersonengrundstück ab Januar von 101,10 Euro auf 129,20 Euro.
Die Anreize zur Abfallvermeidung und Getrennthaltung werden beibehalten und ausgebaut. So bleiben viele abfallwirtschaftliche Leistungen gebührenfrei wie die Abholung der Bio-Energietonne.