Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 09. April 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

sinsheim@ekxakt.de

Aktuelle Nachrichten und News aus Sinsheim und Umgebung

Nachweis über die alleinige elterliche Sorge

17. August 2017 | Das Neueste, Gesellschaft

Negativbescheinigungen aus dem Sorgeregister

(zg) Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zunächst der Mutter alleine zu.

Wollen Eltern in diesem Falle das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen beide Elternteile eine Sorgeerklärungen abgeben. Das heißt sie müssen gegenüber dem Jugendamt persönlich und übereinstimmend erklären, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Diese Erklärungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung, die bei jedem Jugendamt vorgenommen werden kann und die – wie im Übrigen auch die Anerkennung der Vaterschaft, welche ebenfalls der öffentlichen Beurkundung bedarf – auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen können.

Werden für ein nicht ehelich geborenes Kind Sorgeerklärungen beurkundet, werden diese in einem sogenannten „Sorgeregister“ beim dem Jugendamt erfasst, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

Wenn nicht verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorge erklärt haben, und keine sonstige gerichtliche Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht erfolgt ist, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und kann sämtliche Angelegenheiten für das Kind alleinverantwortlich regeln. In wichtigen Angelegenheiten eines Kindes, welche üblicherweise die Zustimmung beider Elternteile bedürfen, verlangen die entsprechenden Stellen dann einen aktuellen Nachweis über die alleinige elterliche Sorge der Mutter. Das Jugendamt stellt der Mutter in solchen Fällen auf Antrag eine sogenannte „Negativbescheinigung“ aus. Diese beinhaltet, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung weder von den Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, noch die elterliche Sorge aufgrund gerichtlicher Entscheidung beiden Elternteilen übertragen wurde.

Die Erteilung einer Negativbescheinigung kann die Mutter beim Jugendamt ihres  Wohnortes unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes ihres Kindes, sowie des Namens, den das Kind zum Zeitpunkt der Beurkundung Geburt getragen hat, beantragen.  Die Ausstellung einer Negativbescheinigung ist kostenfrei.

Weitere Infos gibt es unter E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de<mailto:jugendamt@rhein-neckar-kreis.de>.

Anzeige SwopperQuelle: Silke Hartmann

Das könnte Sie auch interessieren…

Bildungsurlaub: 5 Tage, die dein Leben verändern können

Warum du dir diesen besonderen Anspruch nicht entgehen lassen solltest Ein Urlaub, der weiterbringt – und zwar dich Fünf zusätzliche Tage im Jahr – bezahlt, sinnvoll genutzt und ganz für dich. Was wie ein versteckter Bonus klingt, ist tatsächlich gesetzlich verankert:...

Bundestags-Infomobil in Sinsheim: Information und Dialog vor Ort

Auf Initiative des SPD-Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci ist das Infomobil des Deutschen Bundestages vom 21.04.2025 bis zum 23.04.2025 in Sinsheim zu Besuch. Standort des Infomobils Sie finden das Infomobil am folgenden Standort: Allee „Am Wächter“....

Schütte lädt zur Bürgersprechstunde nach Sinsheim-Ehrstädt ein

Am Freitag, 11. April 2025 bietet der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte MdL wieder eine Bürgersprechstunde im Wahlkreis an, um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen Diese beginnt um 16 Uhr in der Verwaltungsstelle Ehrstädt (Ehrenstraße 8,...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive

Hier könnte Ihr Link stehen