Bürgschaftsbanken könnten Contracting beflügeln
(cr) „Neben der Steuerförderung für Gebäudesanierung geht der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz auch mit den Ausfallbürgschaften für Contracting-Projekte vielversprechende neue Wege“, lobte der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Joachim Möhrle. Die Bürgschaftsbanken müssten jetzt die Möglichkeit bekommen, ihre Angebote auszubauen und insbesondere die Bürgschaftshöhe anzupassen.
Gerade für Handwerksunternehmen, forderte Möhrle, müssten vereinfachte Modelle mit einem geringen finanziellen Risiko geschaffen werden.
Ein verbessertes Bürgschaftsangebot würde für Kreditinstitute das Ausfallrisiko verringern und damit eines der zentralen Hemmnisse des Contracting für kleine und mittlere Unternehmen abgebaut, erklärte Möhrle.
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„Für das Handwerk ist Contracting ein attraktiver Zukunftsmarkt. Wir freuen uns darüber, dass Bürgschaften für Contracting-Vorhaben im soeben beschlossenen Nationalen Aktionsplan berücksichtigt sind“, fügte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, hinzu. Denn: „Weitet ein Unternehmen Contracting aus, dann werden weitere Finanzierungen schwierig, weil sich mit jedem zusätzlichen Projekt die Eigenkapitalquote verschlechtert. Hier können Bürgschaften Finanzierungsspielräume verbessern.“ Contracting in Kombination mit Leasing sowie verbesserte Finanzierungsbedingungen ermöglichten den Handwerksunternehmen, mehr Contracting anzubieten. So könne die Energiewende gelingen.
Bei einem Contracting-Modell wird in der Regel ein Unternehmen, ein Contractor, mit ins Boot geholt, der beispielsweise eine Anlage entweder finanziert, modernisiert oder wartet – je nach Vertrag. Für die öffentlichen Haushalte, aber auch für private Auftraggeber ist die Finanzierung oft nicht alleine zu stemmen. Für viele ist das Contracting daher eine Lösung, um eine Modernisierung oder einen Neubau zu realisieren.