Am Samstagabend, gegen 22.30 Uhr, kam es bei einem Anwesen im Lerchenweg während eines Grillabends zu einer Verpuffung des Grillfeuers bei dem zwei Personen verletzt wurden. Der 45-jährige Grundstückseigentümer wollte nach dem Grillen, ein sogenanntes Schwedenfeuer auf der Grillstätte entfachen. Hierzu legte er einen tags zuvor präparierten Holzstamm waagrecht auf die Glut und nicht wie üblich senkrecht. Der Holzstamm war teilweise mit Öl getränkt, weshalb sich ein Gas-/Luftgemisch bildete und sich anschließend in einer Verpuffung entzündete. Hierbei zog sich ein 22-Jähriger Verbrennung im Gesicht und an beiden Armen zu. Er wurde unter notärztlicher Begleitung in eine Spezialklinik gebracht. Ein 17-Jähriger zog sich Verbrennungen an einer Hand zu. Nach der Behandlung konnte er das Krankenhaus wieder verlassen. Der 45-Jährige muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Polizeirevier Sinsheim hat die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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