Baden‑Württemberg: Weit über die Hälfte entfiel auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
(zg) Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2016 für Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) in Baden‑Württemberg brutto insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen, die den Sozialhilfeträgern – z. B. aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto rund 2,8 Mrd. Euro. Das waren 4,2 % oder 113,6 Millionen Euro mehr als 2015.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII) wurden netto 96,5 Mill. Euro ausgegeben und damit 10,7 Prozent mehr als 2015. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB XII) stiegen um 1,1 % auf 579 Mill. Euro. Für die Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII wurden im vergangenen Jahr netto insgesamt rund 2,1 Mrd. Euro (+ 4,8 % gegenüber dem Vorjahr) ausgegeben. Darunter sind vor allem die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 1,6 Mrd. Euro (+ 4,9 %) von Bedeutung sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte »Hilfe zur Pflege« mit insgesamt 444,2 Mill. Euro (+ 6,2 %).
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der Sozialhilfe. Immerhin wurden 56,4 % der gesamten Nettoausgaben (1,6 Mrd. Euro) für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist. Zur Eingliederungshilfe zählen beispielsweise Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die 906,1 Mill. Euro aufgewendet wurden, Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (642,6 Mill. Euro) oder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (176,3 Mill. Euro). Bei diesen Einzelbeträgen handelt es sich um Bruttoausgaben, da eine Verteilung der Einnahmen auf die Einzelpositionen nicht möglich ist.