(zg) Ein wichtiger Aspekt der UN-Konvention ist die Integration von behinderten Menschen in den Ersten Arbeitsmarkt. „Schließlich hat die Teilnahme am Erwerbsleben in unserer Gesellschaft höchste Bedeutung“, erläuterte der Sozialdezernent des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Roland Schulz, am 20. November 2014 den 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der 2. Netzwerkkonferenz im Rhein-Neckar-Kreis. Sowohl Individuen als auch die Gemeinschaft bewerten sich und andere im hohen Maße über die Erwerbstätigkeit und Leistung. „Eine Arbeit zu haben, bedeutet Selbständigkeit und Unabhängigkeit, und damit einen erhöhten sozialen Status“, so Roland Schulz weiter. Gerade für behinderte Menschen sei es von hoher Bedeutung, sich selbständig durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Im Rahmen der Netzwerkkonferenz kommen Vertreter aus unterschiedlichen Professionen wie beispielsweise Schulamt, Integrationsamt, Integrationsfachdienste, Berufsschulen, Agentur für Arbeit, Kammern, Werkstätten zusammen, um für Menschen mit Behinderung neue Angebote und Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Zur Vorbereitung des Übergangs haben die beruflichen Schulen des Rhein-Neckar-Kreises besondere Klassen eingerichtet, die einen starken Bezug zur Praxis haben. In der Netzwerkkonferenz treffen die Netzwerkpartner verbindliche Absprachen und bündeln Ideen, um bestehende Abläufe zu optimieren.
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Nachdem die Auftaktveranstaltung im Juli 2013 dazu diente, Schwachstellen im Integrationsprozess aufzuzeigen, konnten die damals gebildeten Arbeitsgruppen erste Ergebnisse aufzeigen. In einer Unterarbeitsgruppe wurde ein Leitfaden erstellt, der für behinderte Menschen die einzelnen Schritte darstellt, die bei einem Eintritt in den Ersten Arbeitsmarkt von Bedeutung sind. Hier wird z. B. auch die Frage geklärt: Wie komme ich zu einem Schwerbehindertenausweis. Heute stellt sich die Situation noch so dar, dass die meisten Menschen mit Handicaps zunächst eine Sonderschule besuchen und dann in einer Werkstatt für Behinderte eintreten. Deswegen hat sich eine zweite Arbeitsgruppe damit beschäftigt, wie es gelingen kann, dass behinderte Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, die Chance erhalten, in den Ersten Arbeitsmarkt überwechseln zu können. Hierzu sind Unterstützungsleistungen, Praktika und die Einübung von lebenspraktischen Dingen an erster Stelle zu nennen. Darüber hinaus kann eine Integration aber nur dann erfolgreich sein, wenn auch am neuen Arbeitsplatz eine weitere Begleitung erfolgt, damit bei Krisen oder bei Problemen von fachlicher Seite Unterstützung geleistet werden kann.
Der Rhein-Neckar-Kreis unterstützt dies im Rahmen eines Integrationsprojektes, das vom Berufsbildungswerk Heidelberg – Mosbach ausgeführt wird. „Innerhalb eines Jahres ist es gelungen, Teilnehmer dieses Projektes nach vorausgegangenen Praktika in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren“, freut sich der Sozialdezernent der Kreisbehörde. Drei Teilnehmer dieses Projektes kamen im Verlauf dieser Veranstaltung zu Wort und haben deutlich gemacht, wie wichtig es für ihr Selbstwertgefühl ist, einer Arbeit nachzugehen und eigenes Geld zu verdienen.
Quelle: Rhein-Neckar-Kreis