Kommunaler Behindertenbeauftragter Patrick Alberti
(zg) Abstand halten lautet das Gebot der Stunde. Und so wurde die Corona-Zeit auch zu einem Stresstest für die Digitalisierung. Doch wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Schon beim sogenannten Homeschooling, also dem Unterrichtzuhause, habe sich gezeigt, dass nicht jede Schule und erst recht nicht jede Familie über die notwendige Technik verfügt, um sinnvolles Lernen zu ermöglichen, teilt der Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Patrick Alberti, mit. Dies sei auch auf den Freizeit- und Bildungsbereich übertragbar, hat er in Gesprächen in jüngster Zeit festgestellt.
„Viele Menschen mussten nun leider feststellen, dass aufgrund der coronabedingten Vorschriften und Einschränkungen der Besuch in Einrichtungen wie zum Beispiel Schwimmbädern oder Museen nur noch über eine Online-Buchung möglich ist“, berichtet Alberti. Doch längst nicht alle Menschen besitzen ein Smartphone oder einen Computer mit Internetzugang. „Viele Personen sind nicht in der Lage diese Technik zu nutzen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Seheinschränkungen, insbesondere, wenn Internetseiten und Apps nicht barrierefrei sind“, so Alberti weiter.
Aber auch Seniorinnen und Senioren könnten nicht immer mit der neuen Technik umgehen. So werde eine große Personengruppe kurzerhand von der Nutzung öffentlicher Angebote und Einrichtungen ausgeschlossen. Und es zeichnet sich für den Kommunalen Behindertenbeauftragten bereits jetzt ab, dass die digitalen Buchungssysteme auch nach der Corona-Zeit beibehalten werden könnten.
In Deutschland gäbe es große Ungleichheiten und Benachteiligungen im Bereich der Digitalisierung. Nicht jeder könne sich einen Computer oder ein Smartphone mit entsprechendem Internet-Tarif leisten. Und wenn doch, dann können immer noch nicht alle Menschen diese Buchungssysteme nutzen. Das liegt laut Alberti aber nicht nur daran, dass Personen die Apps oder Webseiten wegen fehlender Barrierefreiheit nicht bedienen können. Viele Menschen hätten auch einfach kein geeignetes Zahlungsmittel wie eine Kreditkarte oder ein PayPal-Konto. So gebe es viele Gründe, die dazu führten, dass Menschen von den Besuchen öffentlicher Bildungs- und Freizeitangebote ausgeschlossen werden.
Für den Kommunalen Behindertenbeauftragten Alberti steht daher fest: „Es ist absolut notwendig, dass zusätzlich zu den neuen digitalen Möglichkeiten auch immer an entsprechende analoge Alternativen – zum Beispiel die Möglichkeit einer telefonischen Auskunft und Anmeldung – gedacht wird, um Benachteiligungen zu vermeiden.“
Quelle: Silke Hartmann