Wer seine alte Ölheizung ausmustert, kann seit Anfang 2020 höhere Zuschüsse erhalten. Für die Umstellung von alten Ölheizungen auf moderne Wärmesysteme übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt.
„Grün ist Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket“, sagt Rolf Halter, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ohne zumindest einen Anteil an erneuerbare Energien gibt es keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollte man im Einzelfall genau prüfen.“
Seit 01.01.2020: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen sind es 35 Prozent, sofern die Systeme die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden werden gefördert: Solarkollektoranlagen (30 Prozent), Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpenanlagen (35 Prozent) sowie als Hybridheizung die Kombinationen aus Solarkollektoranlagen mit effizienten Wärmepumpen- oder Biomasseanlagen (35 Prozent). Auch Gas-Hybridheizungen, d.h. Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Wärmeerzeugern, Grundvoraussetzung ist, dass für die zu ersetzende Heizungsanlage keine Austauschpflicht nach § 10 der EnEV 2014 vorliegt. Für den Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage gibt es einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz. Wer eine Gas-Hybridheizung einbaut und innerhalb von zwei Jahren eine förderfähige Biomasse,- Wärmepumpen- oder Solarkollektoranlage nachrüstet, erhält für die Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 20 Prozent.
Ab 24.01.2020: KfW stockt Förderung auf
Die KfW fördert in den Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei KfW-Effizienzhäusern Investitionen von 120 000 Euro / Wohneinheit. Bei der Sanierung von Einzelmaßnahmen können Investitionen von bis zu 50 000 € / Wohneinheit gefördert werden. Außerdem können im Programm „Energieeffizient Bauen“ zinsverbilligte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionen (z.B. einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus) in Anspruch genommen werden. Wer sein vor dem 01.02.2002 errichtetes Gebäude umfassend (z.B. KfW-Effizienzhaus 55) saniert, kann entweder auf ein zinsverbilligtes< Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 40 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Wer nur einzelne Bauteile ersetzen möchte – z.B. Fenster erneuern, Dach, obere Geschoßdecke oder Kellerdecke dämmen – kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent oder auf< einen direkten Zuschuss von ebenfalls 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Hier müssen jedoch gewisse technische Mindestanforderungen eingehalten werden.
Kein KfW-Geld mehr gibt es für Öl- und Gas-Brennwertheizungen. Weitere Kredite für von dem BAFA geförderte Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien vergeben die KfW und die L-Bank weiterhin.
Steuerliche Förderung
Eine andere Möglichkeit ist, die Kosten für den Heizungstausch von der Steuer abzusetzen. Hausbesitzer können 20 Prozent der Investition, aber maximal 40 000 Euro je Haus oder Wohnung auf drei Jahre verteilt von der Steuer abziehen. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Diese Förderung ist am 1. Januar in Kraft getreten und kann erstmalig mit der Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden.
Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg