Grundbucheinsichtsstelle im Amt für Stadt- und Flächenmanagement Terminvereinbarung im Bürgerbüro
Grundbucheinsichtsstelle:
Mit der Aufhebung des Grundbuchamtes Sinsheim ging dessen bisherige Zuständigkeit Anfang Juni 2016 an das Amtsgericht Tauberbischofsheim – Abteilung Grundbuch über. Ab 4. Juli 2016 wird bei der Stadtverwaltung Sinsheim nun eine Grundbucheinsichtsstelle ihre Tätigkeit aufnehmen. Diese kann nicht nur Einsicht in das Grundbuch gestatten, sondern darüber hinaus auch Abschriften hieraus erteilen und beglaubigen.
Alle sonstigen Grundbuchanliegen müssen jedoch auch weiterhin an das Amtsgericht Tauberbischofsheim – Abteilung Grundbuch gerichtet werden.
Angesiedelt ist die neue Grundbuchseinsichtsstelle im Amt für Stadt- und Flächenentwicklung im Rathaus, deren Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Kontaktdaten :
Stadtverwaltung Sinsheim
Amt für Stadt- und Flächenentwicklung
– Grundbuchseinsichtsstelle –
Wilhelmstraße 14-18
74889 Sinsheim
Büro-Nr.: 117
Telefonnummer: 07261 404-224
E-Mail: [email protected]
Bürgerbüro – Termine nach Vereinbarung:
Als weiteren Service bietet das Bürgerbüro seinen Kunden künftig erweitere Sprechzeiten, verbunden mit der Möglichkeit einer Terminvereinbarung zu bestimmten Zeiten.
Erstmals ab dem 6. Juli 2016 wird es immer am ersten Mittwoch eines Monats möglich sein, die Dienstleistungen des Bürgerbüros ergänzend zu den aktuellen Sprechzeiten bereits im Zeitraum zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr in Anspruch zu nehmen.
Für diese Zeiten ist es erforderlich, mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros im Vorfeld telefonisch unter 07261 404-136 oder per E-Mail an [email protected] einen Termin zu vereinbaren.
Durch die Anpassungen möchte die Stadtverwaltung fortan noch flexiblere Sprechzeiten im Bürgerbüro sowie verkürzte Wartezeiten anbieten.