Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 06. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Neue Vorschriften zur Lebensmittel Kennzeichnung

2. Dezember 2014 | Das Neueste, Gesundheit

Ab dem 13. Dezember gelten europaweit neue Regeln zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die Lebensmittelinformationsverordnung schafft mehr Klarheit bei der Herkunft von Lebensmitteln, bei Nährwerten, Allergenen oder Imitaten. In vielen Punkten bleibt sie jedoch hinter den Erwartungen zurück.

„Einige der Änderungen bringen endlich mehr Klarheit auf die Verpackung, insbesondere die Regelungen zum Fernabsatz waren überfällig“, kommentiert Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung die neuen Regelungen. „Allerdings wurde die Chance verpasst, neue Wege in der Lebensmittelinformation zu beschreiten und beispielsweise für die Kaufentscheidung relevante Informationen auf der Hauptschauseite zu platzieren.“ Statt einer Diskussion darüber, welche Informationen am Point of Sale tatsächlich relevant sind und wie ein modernes Informationssystem für Lebensmittel angelegt und gestaltet werden soll, wurden Pflichtangaben ergänzt.

ANZEIGE


01_Goods 468x60

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Allergene: Die 14 häufigsten allergen wirkenden Stoffe, wie Gluten, Milcheiweiß oder Nüsse, müssen künftig in der Zutatenliste verpackter Lebensmittel besonders hervorgehoben werden. Auch bei loser Ware etwa in Bäckereien, Metzgereien oder Restaurants, muss über Allergene informiert werden. In Deutschland steht diese Regelung noch aus. Was nicht dabei herauskommen darf: Informationen nur auf Nachfrage!

Herkunftskennzeichnung: Wenn die Aufmachung eines Produktes eine Irreführung über dessen Herkunft möglich macht, müssen Ursprungsland oder Herkunftsort angegeben werden. Ab 1. April 2015 ist bei verpacktem frischem und auch tiefgefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eine Herkunftsangabe Pflicht.

Fernabsatz: Für verpackte Lebensmittel, die per Fernabsatz, also telefonisch, im Internet oder Versandhandel verkauft werden, gelten ab dem 13. Dezember dieselben Informationspflichten wie für Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden. Die Pflichtangaben müssen, bis auf Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, bereits vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung stehen.

Schriftgröße: Für Pflichtangaben auf den Verpackungen ist nun in der Regel eine Mindestschriftgröße von 1,2mm (bezogen auf die „x-Höhe“) vorgegeben.

Alle Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen noch verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Tatsächlich hatten Hersteller und Handel nun volle drei Jahre Zeit, um die neuen Kennzeichnungsvorschriften vorzubereiten und umzusetzen. Die Verbraucherzentrale wird die korrekte Anwendung in den nächsten Monaten im Rahmen von Marktchecks prüfen.

Detaillierte Hintergrundinformationen zur Lebensmittelinformationsverordnung, weitere Regelungen zu Nährwertangaben und Lebensmittelimitaten sowie eine kritische Betrachtung der Regelungen im Einzelnen finden Sie im mitgeschickten Hintergrundpapier der Verbraucherzentralen.

Hintergrundinformation LMIV (PDF, 1.63 MB)

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Der Gesangverein Liederkranz 1844 Adersbach e.V. präsentiert das Party Chor Konzert 2024

Am 9. November findet das beliebte Party Chor Konzert 2024 des Gesangverein Liederkranz 1844 Adersbach e.V. in der Dr.-Sieber-Halle in Sinsheim statt Dieses spaßige Mitsing-Projekt sorgt nicht nur dafür, dass die knapp 120 Interpreten auf der Bühne eine Menge Spaß...

Sanierung Amphibiengewässer Langlochweg in Rohrbach

Sanierung eines Laichgewässers am Langlochweg in Rohrbach Gute Nachrichten für Grasfrösche und Erdkröten im Stadtwald Sinsheim: Ende Oktober wurde der Teich am Langlochweg zwischen Rohrbach und Adersbach saniert. Bereits in der Vergangenheit wurde der Teich von...

Blutspende am Montag, dem 11. November in Sinsheim

Blutspenden sind in der Medizin heute unverzichtbar Das DRK bietet einen Blutspendetermin in Sinsheim an. Nächster Termin: Montag, dem 11.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Dr.-Sieber-Halle, Friedrichstraße 17 74889 Sinsheim Jetzt Blutspendetermin online reservieren...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive