Ab 1. Dezember 2013 erhalten schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Bankkartenformat. Damit folgt Baden-Württemberg den Vorgaben des Bundes, den neuen Ausweis bis zum 1. Januar 2015 einzuführen.
Mit dem neuen Ausweis wird künftig auch den schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg eine benutzerfreundliche und zeitgemäße Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt und damit die Diskriminierung von schwerbehinderten Menschen auf Grund des Ausweisformats abgeschafft. Das Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung wurde bereits zum 1. Januar 2013 im neuen Format eingeführt. Es hat das gleiche Format wie der Schwerbehindertenausweis, so dass beide wie andere Plastikkarten bequem in der Geldbörse mitgeführt werden können.
Neu sind die ertastbaren Kennzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis für blinde Menschen sowie der Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache. Damit trägt der Ausweis zur besseren Identifikation im europäischen Ausland bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Schwerbehinderung.
Ausgegeben wird der neue Schwerbehindertenausweis zukünftig von den Landratsämtern (Versorgungsämtern). Eine Ausgabe über die Gemeinden ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Für den neuen Ausweis wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt, welches als digitalisiertes Lichtbild aufgedruckt wird.
Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform behält weiterhin seine Gültigkeit. Auch besteht keine Umtauschpflicht. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise in neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren