Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
Eckpunkte des neuen Förderprogramms:
– Investitionen in Maßnahmen des Einbruchschutzes (Material- und
Arbeitskosten) als Investitionszuschuss (ab 19.11.2015) in Höhe von 10% oder als zinsgünstige Kreditvariante (ab 01.04.2016)
– Mindestinvestition: 2.000 EUR; Investitionsobergrenze für die Zuschussvariante 15.000 EUR
– Einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster
– Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren (Wichtiger
Hinweis: Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)“gefördert.)
– Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
– Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
– Weitere Maßnahmen wie Türspione, Bild-(Gegensprechanlagen), z.B. mit Videotechnik
Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (Eigentümer und Mieter).
Die Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierenden Maßnahmen erfolgt durch einen „Kombi-Antrag“.
Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen den genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau DIN-geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik erhalten Sie in den (Kriminal- )Polizeilichen Beratungsstellen.Die bisherigen Förderprogramme „Energetisch Sanieren“ bzw. „Altersgerechter Umbau“ in Kombination mit Maßnahmen des Einbruchschutzes stehen weiterhin zur Verfügung.
– Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention