Die schöne Urlaubszeit hat auch dunkle Seiten: Denn in vielen Ländern ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch reisende Sexualstraftäter an der Tagesordnung. Solche Täter reisen an Orte außerhalb ihres gewöhnlichen Umfelds, um Kinder sexuell auszubeuten. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit Prostitution von Kindern, erotischen Massagen oder in Nachtclubs. Täter nutzen dabei die touristische Infrastruktur des jeweiligen Landes. Das passiert in Thailand, der Ukraine oder Kenia genauso wie in Deutschland oder anderen europäischen Ländern. Die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger ist jedoch weltweit strafbar, d.h. die Täter können auch nach ihrer Rückreise im Heimatland verurteilt werden. Jeder Reisende kann dazu beitragen, Kinder auch im Ausland vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Sie können jegliche Hinweise und Verdachtsfälle auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen weltweit melden.
– Meldung bei Verdacht auf eine Straftat: Wenden Sie sich mit Ihrer Meldung bitte direkt an das BKA. Die ExpertInnen des BKA unterziehen Ihre Meldung einer ersten sorgfältigen Auswertung und kontaktieren Sie gegebenenfalls bei Nachfragen. Informationen, die als rechtlich relevant erachtet werden, gehen weiter an die zuständigen Landeskriminalämter oder – bei internationalen Fällen – an Interpol/Europol.
– Meldung von auffälligen Situationen, in denen Kinder gefährdet sein könnten, doch Sie sich nicht sicher sind, ob dies bereits als eine Straftat gilt? Teilen Sie Ihre Beobachtungen bitte der Kinderschutzorganisation ECPAT mit. Jede Meldung trägt dazu bei, Kinder gezielter vor Ausbeutung und sexueller Gewalt zu schützen.
Alle Informationen werden vertraulich behandelt und können hinterlassen werden unter: http://nicht-wegsehen.net/
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention