Stadtverwaltung untersagt Wasserentnahme zu privaten Zwecken
Die hohen Temperaturen lassen die Wasserpegel in Flüssen und Bächen sinken. Daher weist die Stadtverwaltung Sinsheim darauf hin, dass angesichts der anhaltenden Trockenheit und den damit zusammenhängenden niedrigen und immer noch sinkenden Wasserspiegeln in unseren Fließgewässern, eine Entnahme von Wasser aus den öffentlichen Fließgewässern für beispielsweise private Gartenbewässerung derzeit unzulässig ist. Eine Entnahme für den sogenannten Gemeingebrauch ist erst wieder zulässig, wenn wieder ausreichend Wasser in den Fließgewässern vorhanden ist.
Quelle: Stadt Sinsheim