Enge Zusammenarbeit von Stadt und Einrichtungen
(zg) Zum 27. April wurde der Kreis der Berechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben, erweitert. Seither haben nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Des Weiteren bedarf es der Versicherung der Erziehungsberechtigten, dass keine anderweitige Betreuung der Kinder möglich ist.
Das Amt für Bildung, Familie und Soziales der Stadt Sinsheim hat in enger Kooperation mit den Einrichtungen und unter Einbeziehung des städtischen Krisenstabs und der Behörden mit Hochdruck daran gearbeitet, die dringend nötige Erweiterung ohne zeitliche Verzögerung und unter sorgfältiger Einhaltung aller Vorschriften umzusetzen.
Die Aufnahmekapazität der erweiterten Notbetreuung pro Gruppe wurde auf höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße bzw. die Hälfte des Klassenteilers der jeweiligen Schulart erhöht. Derzeit kann in Sinsheim allen angemeldeten und zur Aufnahme berechtigten Kindern sowohl in den städtischen Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen ein Betreuungsplatz angeboten werden.
Kann der örtliche Bedarf nicht durch die zur Verfügung stehende Kapazität der erweiterten Notbetreuung gedeckt werden, sind vorrangig Kinder von Erziehungsberechtigten, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, bei vorliegender Kindswohlgefährdung oder von Alleinerziehenden zu berücksichtigen.
Der Spielraum zum Einsatz des Personals ist in Kitas und Schulen gleichermaßen durch den Ausschluss sogenannter Risikogruppen begrenzt. Die Organisation der Notbetreuung erfolgt entsprechend der Schutzhinweise des Landes. Die Gruppen sollen sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und in separaten Räumen aufhalten, sodass es zu keinem Kontakt zwischen den Gruppen kommt.
„Wir arbeiten eng mit den Einrichtungen und Betreuungsvereinen zusammen“, erklären Oberbürgermeister Jörg Albrecht und die Leiterin des Amts für Bildung, Familie und Soziales, Carmen Eckert-Leutz. „Die Zusammenarbeit ist äußerst fruchtbar. Dank des großen Einsatzes von Kindergarten- und Schulleitungen, allen Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften sowie der städtischen Mitarbeiter, die die Gestaltung der Räume und die Hygienestandards umsetzen, ist es uns möglich, die Vorgaben einzuhalten und den Betrieb der Einrichtungen so sicher wie möglich zu gestalten. Das Engagement aller Beteiligten, insbesondere der Kitas und Betreuungsvereine, ist beispiellos. Dafür sind wir sehr dankbar“, so Oberbürgermeister Jörg Albrecht.
Zum 04. Mai startete in Baden-Württemberg außerdem schrittweise und stark reduziert der Schulbetrieb.
Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.
Es sind erste kleine Schritte zurück in die Normalität eines Schulalltags. Dabei hat der Infektionsschutz immer oberste Priorität. Wie in der Notbetreuung werden alle Vorgaben sorgfältig in enger Zusammenarbeit der zuständigen Stellen umgesetzt.
Quelle: Stadt Sinsheim