Baden-Württemberg: Bei knapp einem Drittel der 24 700 Angebote lag der Schwerpunkt beim Spielen
Wie das Statistische Landesamt feststellt, konnten im Jahr 2019 in Baden-Württemberg 24 717 Angebote der öffentlich geförderten Jugendarbeit sowie der Fortbildungen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Jugendarbeit durchgeführt werden. Im Vergleich zum letzten Erhebungsjahr 2017 ist die Anzahl der Angebote damit um 2 107 gesunken (−7,9 %).
16 671 Angebote (67 %) fanden 2019 im Bereich der Veranstaltungen und Projekte statt. Dieser umfasste rund 6 000 Freizeiten, über 3 500 Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, knapp 2 600 Projekte sowie rund 1 800 Feste, Feiern oder Konzerte. 5 055 Angebote (20 %) waren gruppenbezogener Art in Form regelmäßiger Gruppenstunden oder auf Dauer angelegter AGs. Weitere 2 991 Angebote (12 %) waren offen angelegt, wie beispielsweise Jugendzentren, Jugendfarmen oder Spiel- und Sportmobile.
An Veranstaltungen und Projekten der Jugendarbeit nahmen 2019 in Baden-Württemberg über 1 Million junge Menschen teil. Unter anderem über 260 000 an Freizeiten, knapp 155 000 an Projekten und rund 92 800 an Aus-, Fort- oder Weiterbildungen. Über 110 000 Personen nutzten gruppenbezogene Angebote. Bei den offene Angeboten wurden rund 98 700 Stammbesucherinnen und -besucher gezählt.
Knapp ein Drittel der Veranstaltungen und Projekte (4 885) fand 2019 zum Thema »Spiele« statt, dicht gefolgt von Angeboten zu »Kunst und Kultur« (4 513). Ähnlich verhielt es sich bei den gruppenbezogenen Angeboten. Hier wurden 37 % der Angebote (1 887) zum Thema »Spiele« und 34 % (1 696) zu »Kunst und Kultur« durchgeführt. Die meisten der offenen Angebote (1 343) widmeten sich ebenfalls dem Thema »Spiele«. Anders als bei den vorangegangenen Angebotsarten folgten hier jedoch Angebote zum Thema »Sport« (711).
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
Die Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Jugendarbeit erfasst Angebote der Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie der Fortbildungen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Jugendarbeit gemäß § 74 Absatz 6 SGB VIII. Erfasst werden dabei Angebote öffentlicher Träger sowie Angebote anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sofern diese pauschal oder Maßnahme bezogen gefördert werden oder der Angebotsträger eine öffentliche Förderung erhält. Die Erhebung erfolgt im zweijährigen Rhythmus.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg