Ob für Sonderangebote, Kundenrabatte oder neue Produkte: Werbemails können ein Postfach schnell zumüllen. Besonders ärgerlich und auch rechtswidrig ist es, wenn die Werbung ungefragt im Postfach landet und Verbraucher nicht wissen, wie das Unternehmen an ihre Daten gekommen ist. Wegen unerwünschter Werbung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gerichtlich gegen die Buchhandlung Thalia Bücher GmbH (LG Hagen / Az 21 O 35/18) und die Werkstattkette A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG (OLG Nürnberg / Az. 3 U 104/18) vor.