Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel – KOM (2014) 558 – eingereicht. Die Verordnung soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. die Ziele, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen und einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten. Soweit ist dies ja auch zu begrüßen, aber: Bei genauer Betrachtung stehen Teile der Verordnungsvorlage bei strenger Auslegung im völligen Widerspruch dazu, denn Tiere sollen künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung müssten zukünftig als Tierarzneimittel zugelassen werden.
Das würde den Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung und Pflege, wie z. B. Kräuter, faktisch unmöglich machen. Es kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten v.a. pflanzlichen Ursprungs, und homöopathischen Arzneimitteln, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden werden oder nur auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich ist (und möglicherweise teurer).
Es besteht ein Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007, wonach die Behandlung mit komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln (z.B. Phytotherapie, Homöopathie u.a.) Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln. Dies würde nicht nur eine Existenzvernichtung für Tierheilpraktiker bedeuten sondern auch den Tierhaltern, allen voran den Landwirten, die für ihre Tiere eine naturheilkundliche Behandlung wollen, diese weitestgehend unmöglich machen.
Der Entwurf
– gefährdet die Erhaltung der Therapievielfalt traditioneller Methoden in der Tiernaturheilkunde,
– schränkt die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein,
– bedeutet eine massive Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten für Landwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker,
– würde einem faktischen Berufsverbot der Tierheilpraktiker entsprechen,
– negiert den Nachhaltigkeitsgedanken und den Anspruch von Tier- und Umweltschutz.
Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. fordern mit einer Online-Petition die Bundesregierung auf, dem Entwurf in der z.Zt. vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
Wir haben nun bis zum 24.02.2016 Zeit, 50.000 Online-Unterschriften zu sammeln, um vorm mit diesem Anliegen Bundestag gehört zu werden.
Bitte unterzeichnet alle zum Wohle der Tiere unter:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html