In den vergangenen Wochen gab es vermehrt Irritationen und Fragen zur Parkplatzsituation bei den Ladengeschäften in der Neulandstraße 12, 14 und 16. Besonders häufig wurden Forderungen aufgrund von Parkverstößen bei der Stadtverwaltung Sinsheim hinterfragt.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den betroffenen Grundstücken um Privatflächen handelt, auf deren Parkraumbewirtschaftung die Stadt keinen Einfluss hat. Die große Parkfläche wird durch einen privaten Dienstleister überwacht. Forderungen wegen Parkverstößen sind daher keine Bußgeldbescheide der Stadt Sinsheim.
Die geltenden Parkvorschriften und Bedingungen sind den Hinweisschildern an der Einfahrt des Parkplatzes zu entnehmen. Direkt vor den Ladengeschäften in der Neulandstraße 14 und 16 stehen zudem einige Parkplätze zur Verfügung, die nicht zum bewirtschafteten Grundstück gehören.