Vortrag von Dr. med. Damaris Köhler: Gibt es neue Anforderungen?
(zg) In Zusammenarbeit mit der Initiative Palliativ-Versorgung Sinsheim e.V. lädt die Volkshochschule Sinsheim zu einem öffentlichen Vortrag mit anschließender Diskussion ein. Aufgrund des großen Besucherinteresses wird nun bereits zum dritten Mal Dr. med. Damaris Köhler über das Thema referieren. Dr. Köhler ist Oberärztin für Anästhesie und Intensivmedizin an der GRN-Klinik Sinsheim sowie Notärztin, Ethikberaterin und ärztliche Leiterin des Palliative Care Teams Kraichgau. Der Vortrag findet statt am Dienstag, dem 21. März, 19.30 Uhr im Vorspielsaal der Städtischen Musikschule Sinsheim, Allee 1.
Eine individuell abgefasste Patientenverfügung hilft, das Selbstbestimmungsrecht schwerkranker Patienten so gut wie möglich zu bewahren. Das ist vielen Menschen mittlerweile bewusst – daher geht es im Wesentlichen nicht mehr um das Ob, sondern vielmehr um das Wie des Abfassens einer Patientenverfügung. Oftmals sind Verfügungen unklar formuliert oder Krankheitsverläufe und Behandlungspräferenzen der Patienten ändern sich. So sichert das Vorhandensein einer Patientenverfügung nicht automatisch und in jedem Bedarfsfall die Umsetzung des Patientenwillens. Möglichst klare Formulierungen helfen den Ärzten bei der Behandlung in kritischen Krankheitssituationen und bewahren das Selbstbestimmungsrecht schwerkranker Patienten.
Die Intensivmedizinerin Dr. Köhler wird in ihrem Vortrag daher die Frage in den Vordergrund stellen: Wie verfasst man eine Patientenverfügung und was sollte sie enthalten, um den Patientenwillen im Bedarfsfall möglichst zweifelsfrei vertreten und durchsetzen zu können. Die Referentin steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen sind aus dem VHS-Programmheft, dem Internet (www.vhs-sinsheim.de) bzw. der VHS-Geschäftsstelle (Telefon 07261/6577-0, Fax 6577-22, E-Mail: [email protected]) erhältlich.
Quelle: Siegbert Guschl