Millionenfach hatten Versicherer im Zuge der Umstellung auf das PSG II in die Verträge zur privaten Pflegezusatzversicherung eingegriffen und die Höhe des versicherten Tagegeldes gesenkt. „Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwartet zumindest, dass Versicherer betroffenen Verbrauchern die Möglichkeit bieten, diese verursachte Deckungslücke ohne Gesundheitsprüfung wieder zu schließen“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Zwar haben einzelne Versicherer die Situation für Verbraucher durch Verzicht auf eine Leistungsreduktion beim Pflegetagegeld oder durch eine Anpassung der Leistungen an die früheren Gegebenheiten ohne Gesundheitsprüfung verbessert. Doch üblich ist das nicht: Viele Versicherer haben die Tagegeld-Leistungen reduziert und bieten nach wie vor keine Erhöhung an. Damit haben Verbraucher durch die Einführung der neuen Leistungen oft eine geringere Absicherung als die bisher Gewünschte. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Versicherer dem Verbraucherbedarf hier so wenig Augenmerk schenken“, so Grieble weiter.
Verbraucher mit gekürzten Pflegetagegeldern können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen: www.vz-bw.de